AOW beantragen, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Beantragen Sie dann die AOW-Leistung 6 Monate, bevor Sie Ihr AOW-Eintrittsalter erreichen. Wie Sie den Antrag stellen, kann von Land zu Land unterschiedlich sein. 

Wählen Sie eine Situation aus und lesen Sie mehr darüber, wie Sie AOW beantragen.

Wählen Sie eine Situation aus:

Sie wohnen in einem Mitgliedstaat der EU (Europäische Union)

Sie können den Antrag stellen: 

  • beim Rentenversicherungsträger in Ihrem Wohnland 
  • bei der Behörde in dem Land, in dem Sie zuletzt in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung versichert waren

Wissen Sie nicht, bei welchem Träger Sie die AOW-Leistung außerhalb der Niederlande beantragen können? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir können Ihnen vielleicht helfen.

Sie wohnen in Belgien oder Deutschland

Wenn Sie in Belgien oder Deutschland wohnen, können Sie auch Kontakt mit BBZ (Bureau voor Belgische Zaken) oder BDZ (Bureau voor Duitse Zaken) aufnehmen.

Sie wohnen in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Vertragsstaat

Wenn Sie in einem Land des EWR oder in einem Vertragsstaat wohnen, gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Sie sind in Ihrem Wohnland in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Nehmen Sie dann Kontakt mit der Behörde (dem Rentenversicherungsträger) in Ihrem Wohnland auf. 

2. Sie sind in Ihrem Wohnland nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Nehmen Sie dann Kontakt auf mit dem Rentenversicherungsträger in dem Land, in dem Sie zuletzt in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung versichert waren. 

Wissen Sie nicht, bei welchem Träger Sie die AOW-Leistung außerhalb der Niederlande beantragen können? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir können Ihnen vielleicht helfen.

Sie wohnen in einem anderen Land

Wohnen Sie in einem anderen Land? Nehmen Sie dann 6 Monate, bevor Sie Ihr AOW-Eintrittsalter erreichen, Kontakt mit uns auf.

Bekommen Sie schon eine Leistung von uns? Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf

Wenn Sie schon eine Leistung von uns bekommen, zum Beispiel eine Anw- oder Rückkehrleistung, brauchen Sie nichts zu tun. Wir informieren Sie.