AOW-Leistung beantragen, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen
Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Zum Beispiel in einem Land der EU , des EWR oder in einem Vertragsstaat ? Beantragen Sie die AOW-Leistung dann 6 Monate vor Ihrem AOW-Eintrittsalter. In welchem Land Sie den Antrag stellen müssen, hängt von Ihrer Situation ab.
Wählen Sie eine Situation aus und lesen Sie mehr darüber, wie Sie außerhalb der Niederlande eine AOW-Leistung beantragen.
Sie wohnen in einem Mitgliedstaat der EU (Europäische Union)
Sie können den Antrag stellen:
- beim Rentenversicherungsträger in Ihrem Wohnland
- bei der Behörde in dem Land, in dem Sie zuletzt in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung versichert waren
Wissen Sie nicht, bei welchem Träger Sie die AOW-Leistung außerhalb der Niederlande beantragen können? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir können Ihnen vielleicht helfen.
Sie wohnen in Belgien oder Deutschland
Wenn Sie in Belgien oder Deutschland wohnen, können Sie auch Kontakt mit BBZ (Bureau voor Belgische Zaken) oder BDZ (Bureau voor Duitse Zaken) aufnehmen.
Sie wohnen in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Vertragsstaat
Wenn Sie in einem Land des EWR oder in einem Vertragsstaat wohnen, gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Sie sind in Ihrem Wohnland in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Nehmen Sie dann Kontakt mit der Behörde (dem Rentenversicherungsträger) in Ihrem Wohnland auf.
2. Sie sind in Ihrem Wohnland nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Nehmen Sie dann Kontakt auf mit dem Rentenversicherungsträger in dem Land, in dem Sie zuletzt in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung versichert waren.
Wissen Sie nicht, bei welchem Träger Sie die AOW-Leistung außerhalb der Niederlande beantragen können? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir können Ihnen vielleicht helfen.
Sie wohnen in einem anderen Land
Wohnen Sie in einem anderen Land? Nehmen Sie dann 6 Monate vor Ihrem AOW-Eintrittsalter Kontakt mit uns auf.
Sie bekommen schon eine Leistung von uns
Wenn Sie schon eine Leistung von uns bekommen, zum Beispiel eine Hinterbliebenen- oder Rückkehrleistung, brauchen Sie nichts zu tun. Wir informieren Sie.