AOW-Leistung beantragen, wenn Sie in den Niederlanden wohnen

Wohnen Sie in den Niederlanden? Dann bekommen Sie etwa 4 Monate, bevor Sie Ihr AOW-Eintrittsalter erreichen, ein Schreiben von uns über Ihre AOW-Leistung.

Wann beantragen Sie die AOW-Leistung?

Sie können die AOW-Leistung 4 Monate vor Ihrem AOW-Eintrittsalter beantragen. Sie können den Antrag nicht früher stellen. Wenn Sie Ihre Situation auswählen, sehen Sie weitere Informationen.

Haben Sie ein Schreiben über Ihren AOW-Antrag von uns bekommen? Dann können Sie Ihre AOW-Leistung beantragen.

Haben Sie ein digitales Nachrichtenfach (Berichtenbox)? Dann erhalten Sie unser Schreiben eventuell in Ihrem Nachrichtenfach.

Erreichen Sie Ihr AOW-Eintrittsalter in den nächsten 4 Monaten und haben Sie von uns noch kein Schreiben zu Ihrer AOW-Leistung bekommen? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.

Haben Sie, bevor Sie Ihr AOW-Eintrittsalter erreicht haben, außerhalb der Niederlande gewohnt oder gearbeitet? Dann haben Sie vielleicht auch Rentenansprüche in einem anderen Land aufgebaut. Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und auch eine Rente aus einem anderen Land erwarten, nehmen Sie bitte so bald wie möglich Kontakt mit uns auf.

AOW-Leistung beantragen – Erklärung Schritt für Schritt

Lesen Sie die einfache Erklärung dazu, wann und wie Sie die AOW-Leistung beantragen können.

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