Welche Änderungen müssen Sie melden, wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen?

Informieren Sie uns innerhalb von 6 Wochen über die folgenden Änderungen:

  • Sie ziehen um
  • Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin ziehen um
  • Sie ziehen in ein anderes Land
  • Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin ziehen in ein anderes Land
  • Nur Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin ziehen in ein anderes Land und der andere Partner bleibt im bisherigen Wohnland

  • Sie wohnen nicht mehr an der gleichen Adresse wie Ihr Partner/Ihre Partnerin
  • Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin wohnen unverheiratet zusammen und trennen sich
  • Sie wohnen allein und werden mit einer anderen Person zusammenziehen
  • Jemand zieht bei Ihnen und Ihrem Partner/Ihrer Partnerin ein
  • Sie führen einen gemeinsamen Haushalt mit 2 oder mehr Personen im Alter von 18 Jahren oder älter. Eine der Personen zieht um oder stirbt
  • Sie wohnen vorübergehend (maximal 6 Monate) an einer anderen Adresse
  • Sie leben dauerhaft getrennt von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin
  • Sie lebten bisher dauerhaft getrennt von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin und Ihr Partner/Ihre Partnerin zieht nun wieder zu Ihnen
  • Sie leben dauerhaft getrennt von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin und ziehen nun mit einer anderen Person zusammen
  • Sie leben dauerhaft getrennt, weil Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin die Scheidung eingereicht hat, diese aber nicht stattfindet
  • Eine andere Person mietet ein Zimmer bei Ihnen oder ist zahlender Gast in Ihrem Haus

  • Ihr Partner/Ihre Partnerin stirbt (fügen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei)
  • Sie heiraten
  • Sie schließen eine eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Ihre Ehe wird geschieden
  • Sie beenden Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin trennen sich von Tisch und Bett
  • Sie schließen einen Partnerschaftsvertrag
  • Ihre Staatsangehörigkeit ändert sich
  • Die Staatsangehörigkeit Ihres Partners/Ihrer Partnerin ändert sich

Erhalten Sie einen AOW-Zuschlag ? Dann sind die Angaben über das Einkommen von Ihnen und Ihrem Partner/Ihrer Partnerin wichtig für die Höhe des AOW-Zuschlags.

  • Das Einkommen Ihres Partners/Ihrer Partnerin wird höher oder niedriger
  • Ihr Partner/Ihre Partnerin hat ein neues Einkommen
  • Ihr Partner/Ihre Partnerin hat kein eigenes Einkommen mehr
  • Ihr gemeinsames Einkommen sinkt unter einen Betrag von 3.732,95 € brutto pro Monat
  • Ihr gemeinsames Einkommen lag unter 3.732,95 € brutto pro Monat und wird nun höher

Sie brauchen uns nicht zu informieren, wenn sich Ihre Rente oder Sozialleistung aufgrund einer jährlichen oder halbjährlichen Anpassung nur wenig ändert.

  • Sie werden in ein Gefängnis oder in Sicherheitsverwahrung eingewiesen
  • Sie sollen in ein Gefängnis oder in Sicherheitsverwahrung eingewiesen werden, aber Sie weigern sich

Ist eine Person, die eine AOW-Leistung bekommen hat, gestorben? Informieren Sie uns dann innerhalb von 6 Wochen hierüber, und zwar auch dann, wenn diese Person in den Niederlanden gestorben ist. 

Je schneller wir hierüber informiert werden, desto eher können wir die Zahlungen beenden. Die Hinterbliebenen bekommen dann ein Schreiben von uns, in dem steht, was sie erwarten können.

  1. Informieren Sie uns innerhalb von 6 Wochen über Änderungen Ihrer Situation