Welche Änderungen müssen Sie melden, wenn Sie in den Niederlanden wohnen?
Informieren Sie uns innerhalb von 4 Wochen über die folgenden Änderungen:
- Sie wohnen nicht mehr an der gleichen Adresse wie Ihr Partner/Ihre Partnerin
- Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin wohnen unverheiratet zusammen und trennen sich
- Sie wohnen allein und werden mit einer anderen Person zusammenziehen
- Jemand zieht bei Ihnen und Ihrem Partner/Ihrer Partnerin ein
- Sie führen einen gemeinsamen Haushalt mit 2 oder mehr Personen im Alter von 18 Jahren oder älter. Eine der Personen zieht um oder stirbt
- Sie wohnen vorübergehend (maximal 6 Monate) an einer anderen Adresse
- Sie leben dauerhaft getrennt von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin
- Sie lebten bisher dauerhaft getrennt von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin und Ihr Partner/Ihre Partnerin zieht nun wieder zu Ihnen
- Sie leben dauerhaft getrennt von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin und ziehen nun mit einer anderen Person zusammen
- Sie leben dauerhaft getrennt, weil Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin die Scheidung eingereicht hat, diese aber nicht stattfindet
- Eine andere Person mietet ein Zimmer bei Ihnen oder ist zahlender Gast in Ihrem Haus
- Sie schließen einen Partnerschaftsvertrag
- Sie heiraten in einem anderen Land als den Niederlanden oder gehen dort eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein
- Sie lassen sich in einem anderen Land als den Niederlanden scheiden
- Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin trennen sich von Tisch und Bett
- Sie ziehen in ein anderes Land
- Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin ziehen in ein anderes Land
- Nur Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin ziehen in ein anderes Land und der andere Partner bleibt in den Niederlanden
Erhalten Sie einen AOW-Zuschlag ? Dann sind die Angaben über das Einkommen von Ihnen und Ihrem Partner/Ihrer Partnerin wichtig für die Höhe des AOW-Zuschlags.
Arbeitseinkommen oder Einkommen aus dem Bezug einer Leistung
Erhalten Sie Arbeitseinkommen oder eine Sozialleistung aus den Niederlanden? Diese Daten erhalten wir vom UWV. Trotzdem bitten wir Sie uns zu informieren, wenn Ihr Einkommen höher wird. Sie brauchen uns nicht zu informieren, wenn Ihr Einkommen einmal pro Jahr oder Halbjahr nur wenig steigt. Informieren Sie uns wohl über größere Veränderungen, denn die Daten, die wir vom UWV bekommen, sind mindestens 2 Monate alt. So vermeiden Sie, dass Sie zu viel AOW-Leistung bekommen und diese später zurückzahlen müssen.
Bekommen Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin eine Zahlung aus einem personengebundenen Budget (PGB), weil Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin jemanden betreuen oder versorgen? Dann wird diese Zahlung auch als Einkommen angesehen.
Informieren Sie uns über folgende Änderungen:
- Das Einkommen Ihres Partners/Ihrer Partnerin wird höher oder niedriger
- Ihr Partner/Ihre Partnerin hat ein neues Einkommen
- Ihr Partner/Ihre Partnerin hat kein eigenes Einkommen mehr
- Ihr gemeinsames Einkommen sinkt unter einen Betrag von 3.732,95 € brutto pro Monat
- Ihr gemeinsames Einkommen lag unter 3.732,95 € brutto pro Monat und wird nun höher.
Einkommen aus einem Unternehmen oder aus einem anderen Land
Haben Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin Einkommen aus einem Unternehmen oder einem selbstständigen Beruf? Oder erhalten Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin ein Einkommen aus einem anderen Land als den Niederlanden? Informieren Sie uns über Einkommensänderungen.
- Sie werden in ein Gefängnis oder in Sicherheitsverwahrung eingewiesen
- Sie sollen in ein Gefängnis oder in Sicherheitsverwahrung eingewiesen werden, aber Sie weigern sich
Ist eine Person, die eine AOW-Leistung bekommen hat, in einem anderen Land als den Niederlanden gestorben? Und hat diese Person in den Niederlanden gewohnt? Dann müssen wir innerhalb von 4 Wochen über den Sterbefall informiert werden.
Je schneller wir hierüber informiert werden, desto eher können wir die Zahlungen beenden. Die Hinterbliebenen bekommen dann ein Schreiben von uns, in dem steht, was sie erwarten können.
Änderungen, die uns die Wohngemeinde meldet
Ihre Gemeinde informiert uns über die unten genannten Änderungen. Diese Änderungen brauchen Sie uns also nicht mitzuteilen. Informieren Sie aber Ihre Gemeinde rechtzeitig über die Änderungen.
- Sie und eventuell Ihr Partner/Ihre Partnerin ziehen innerhalb der Niederlande um
- Sie heiraten in den Niederlanden
- Sie gehen in den Niederlanden eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein
- Sie lassen sich in den Niederlanden scheiden
- Änderung Ihrer Staatsangehörigkeit
- Sterbefall in den Niederlanden