Wann sind Sie nach dem AOW versichert?

Wohnen oder arbeiten Sie in den Niederlanden? Dann sind Sie in der Regel versichert.

Im Folgenden werden alle Situationen beschrieben, in denen Sie in den Niederlanden versichert sind oder nicht.

Ausnahmen von der Versicherung

Wählen Sie eine Situation aus und lesen Sie, welche Ausnahmen es gibt.

In den folgenden Situationen sind Sie nicht in den Niederlanden versichert, obwohl Sie in den Niederlanden wohnen:

  • Sie arbeiten außerhalb der Niederlande in einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Vertragsstaat und Sie haben keine Entsendebescheinigung.
  • Sie arbeiten für ein Unternehmen außerhalb der Niederlande. Das Land, in dem Sie arbeiten, ist kein Mitglied der Europäischen Union und auch kein Vertragsstaat.
  • Sie arbeiten als Beamter/Beamtin für eine internationale Organisation wie zum Beispiel die NATO (Nordatlantikpakt) oder die EU. Ob Ihre Familienmitglieder versichert sind, hängt davon ab, welche Vereinbarungen die internationale Organisation mit den Niederlanden getroffen hat. Ihre Familienmitglieder sind meistens in den Niederlanden versichert, wenn sie in den Niederlanden arbeiten oder wenn sie eine niederländische Sozialversicherungsleistung bekommen.
  • Sie arbeiten für eine Behörde eines anderen Landes. Oder Sie arbeiten für eine Behörde Curaçaos, Arubas oder Sint Maartens. Arbeiten Ihre Familienmitglieder in den Niederlanden oder bekommen sie eine niederländische Sozialversicherungsleistung? Dann können Ihre Familienmitglieder wohl in den Niederlanden versichert sein.
  • Sie arbeiten im internationalen Transportwesen für einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der Niederlande. Sie befördern Personen oder Güter, und zwar vor allem außerhalb der Niederlande.
    Mehr Informationen hierzu finden Sie unter „Sie arbeiten in mehreren EU-Ländern“.
  • Sie arbeiten in den Niederlanden und haben eine Entsendebescheinigung aus einem anderen Land.
  • Sie machen vorübergehend eine Ausbildung oder ein Studium in den Niederlanden und arbeiten nicht

Sie wohnen außerhalb der Niederlande, sind aber in den folgenden Situationen doch in den Niederlanden versichert:

  • Sie sind Arbeitnehmer/-in in den Niederlanden und zahlen Steuern und Beiträge in den Niederlanden. Sie haben keine Entsendebescheinigung aus einem anderen Land.
  • Sie üben eine selbstständige Tätigkeit in den Niederlanden aus und Ihr Gewinn aus einem niederländischen Unternehmen muss in den Niederlanden versteuert werden.
  • Sie arbeiten als niederländischer Beamter/als niederländische Beamtin außerhalb der Niederlande für eine Botschaft oder ein Konsulat der Niederlande.
    • Dann sind auch Ihre Familienmitglieder in den Niederlanden versichert. Wenn aber ein Familienmitglied außerhalb der Niederlande arbeitet und ein Arbeitseinkommen erhält, das über dem Steuerfreibetrag liegt, dann ist dieses Familienmitglied nicht mehr versichert.
  • Sie arbeiten als niederländischer Beamter/niederländische Beamtin außerhalb der Niederlande bei einer anderen niederländischen Behörde.
    • Arbeiten Sie außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz? Dann bleiben Ihre Familienmitglieder weiterhin in den Niederlanden versichert. Wenn aber ein Familienmitglied außerhalb der Niederlande arbeitet und ein Arbeitseinkommen erhält, das über dem Steuerfreibetrag liegt, dann ist dieses Familienmitglied nicht mehr versichert.
    • Arbeiten Sie in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz? Dann sind Ihre Familienmitglieder ab dem 1. Januar 2024 nicht in den Niederlanden versichert.
  • Sie arbeiten im internationalen Transportwesen für ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden und befördern Personen oder Waren. Wohnen Sie auf einem Schiff und sind Sie in den Niederlanden versichert? Dann sind Ihre Familienmitglieder auch in den Niederlanden versichert, wenn diese an Bord wohnen. Arbeiten Sie überwiegend in Ihrem Wohnland oder arbeiten Sie für eine Zweigstelle Ihres Arbeitgebers außerhalb der Niederlande? Dann sind Sie nicht in den Niederlanden versichert.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Sie arbeiten in mehreren EU-Ländern“.
  • Sie halten sich vorübergehend für eine Ausbildung oder ein Studium außerhalb der Niederlande auf und arbeiten dort nicht.
  • Sie werden in einer bestimmten Pflegeeinrichtung außerhalb der Niederlande behandelt, zum Beispiel im niederländischen Asthmazentrum in Davos.

Bewahren Sie Nachweise über eine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer/-in oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit in den Niederlanden immer sorgfältig auf. Nachweise sind zum Beispiel Jahresbescheinigungen, Steuererklärungen und Steuerbescheide des Belastingdienst (niederländische Steuerbehörde). Wir brauchen diese Nachweise, um Ihren AOW-Aufbau feststellen zu können.

Werden Sie (eventuell vorübergehend) außerhalb der Niederlande arbeiten? In bestimmten Fällen können Sie in den Niederlanden versichert bleiben.

Haben Sie ein Einkommen und sind Sie in den niederländischen Volksversicherungen pflichtversichert? Dann müssen Sie Lohnsteuern und Beiträge für die Volksversicherungen zahlen. 

Sie zahlen diese Beiträge an den Belastingdienst. Sind Sie Arbeitnehmer? Dann behält Ihr Arbeitgeber die Beiträge von Ihrem Arbeitslohn ein.

Haben Sie keine oder zu wenig AOW-Beiträge gezahlt? Dann kann die SVB bescheinigen, dass Sie die Beitragszahlung schuldhaft unterlassen haben. (Dies gilt bis zum 31. Dezember 2023.)

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Abschaffung der schuldhaft unterlassenen Beitragszahlung (Wet Afschaffen Schuldig Nalatig) in Kraft. Dieses neue Gesetz regelt, dass die AOW-Leistung in dieser Situation nicht mehr gekürzt wird. Wurde Ihre AOW-Leistung schon wegen schuldhaft unterlassener Beitragszahlung gekürzt? Dann gilt diese Kürzung ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr. Bekommen Sie ab dem 1. Januar 2024 oder später eine AOW-Leistung? Auch dann wird die Leistung nicht mehr gekürzt.

Die Beitragsschulden beim Belastingdienst bleiben wohl bestehen.

Was macht der Belastingdienst?

Der Belastingdienst stellt fest, wie hoch der Beitrag ist, den Sie zahlen müssen. Dieser Betrag steht in Ihrem Steuerbescheid. Zahlen Sie den Beitrag nicht? Dann haben Sie (bis zum 31. Dezember 2023) die Beitragszahlung „schuldhaft unterlassen“. Der Belastingdienst ist verpflichtet, uns hierüber zu informieren.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Steuerbescheid haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Belastingdienst auf. Innerhalb der Niederlande lautet die Telefonnummer: 0800 0543.

Aus dem Ausland wählen Sie die folgende Nummer: 0031 55 53 85 385.

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