Rentenbeginn
Das Renteneintrittsalter ist in den Niederlanden, Belgien und Deutschland unterschiedlich. Wenn Sie aus 2 oder mehr dieser Länder eine Rente bekommen, kann das Anfangsdatum der Renten daher unterschiedlich sein.
Auch wie der Antrag gestellt wird, kann in diesen Ländern unterschiedlich sein. Das hängt davon ab, wo Sie wohnen. Wählen Sie ein Thema aus, zu dem Sie mehr wissen möchten.
Es kann günstig sein, Ihre belgische Alterspension ab einem späteren Anfangsdatum auszahlen zu lassen. Dies hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Mehr Informationen erhalten Sie beim Bureau voor Belgische Zaken (BBZ).
Geburtsdatum im Zeitraum | AOW-Eintrittsalter | Alterspension |
---|---|---|
Januar 1953 bis Dezember 1953 | 66 Jahre + 4 Monate | 65 Jahre |
Januar 1954 bis Dezember 1954 | 66 Jahre + 4 Monate | 65 Jahre |
Januar 1955 bis August 1955 | 66 Jahre + 4 Monate | 65 Jahre |
September 1955 bis Dezember 1955 | 66 Jahre + 7 Monate | 65 Jahre |
Januar 1956 bis Mai 1956 | 66 Jahre + 7 Monate | 65 Jahre |
Juni 1956 bis Dezember 1956 | 66 Jahre + 10 Monate | 65 Jahre |
Januar 1957 bis Februar 1957 | 66 Jahre + 10 Monate | 65 Jahre |
März 1957 bis Dezember 1957 | 67 Jahre | 65 Jahre |
Januar 1958 bis Dezember 1958 | 67 Jahre | 65 Jahre |
Januar 1959 bis Januar 1960 | 67 Jahre | 65 Jahre |
Februar 1960 bis Dezember 1960 | 67 Jahre | 66 Jahre |
Januar 1961 bis September 1961 | 67 Jahre + 3 Monate | 66 Jahre |
Oktober 1961 bis Dezember 1961 | nicht bekannt | 66 Jahre |
Januar 1962 bis Dezember 1962 | nicht bekannt | 66 Jahre |
Januar 1963 bis Dezember 1963 | nicht bekannt | 66 Jahre |
Januar 1964 bis Januar 1965 | nicht bekannt | 66 Jahre |
Februar 1965 bis Dezember 1965 | nicht bekannt | 67 Jahre |
Es kann günstig sein, Ihre deutsche Regelaltersrente ab einem späteren Anfangsdatum auszahlen zu lassen. Dies hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Mehr Informationen erhalten Sie beim BDZ (Bureau voor Duitse Zaken).
Geburtsdatum im Zeitraum | AOW-Eintrittsalter | Eintrittsalter Regelaltersrente |
---|---|---|
Januar 1953 bis Dezember 1953 | 66 Jahre + 4 Monate | 65 Jahre + 7 Monate |
Januar 1954 bis Dezember 1954 | 66 Jahre + 4 Monate | 65 Jahre + 8 Monate |
Januar 1955 bis August 1955 | 66 Jahre + 4 Monate | 65 Jahre + 9 Monate |
September 1955 bis Dezember 1955 | 66 Jahre + 7 Monate | 65 Jahre + 9 Monate |
Januar 1956 bis Mai 1956 | 66 Jahre + 7 Monate | 65 Jahre + 10 Monate |
Juni 1956 bis Dezember 1956 | 66 Jahre + 10 Monate | 65 Jahre + 10 Monate |
Januar 1957 bis Februar 1957 | 66 Jahre + 10 Monate | 65 Jahre + 11 Monate |
März 1957 bis Dezember 1957 | 67 Jahre | 65 Jahre + 11 Monate |
Januar 1958 bis Dezember 1958 | 67 Jahre | 66 Jahre |
Januar 1959 bis Dezember 1959 | 67 Jahre | 66 Jahre + 2 Monate |
Januar 1960 bis Dezember 1960 | 67 Jahre | 66 Jahre + 4 Monate |
Januar 1961 bis September 1961 | 67 Jahre + 3 Monate | 66 Jahre + 6 Monate |
Oktober 1961 bis Dezember 1961 | nicht bekannt | 66 Jahre + 6 Monate |
Januar 1962 bis Dezember 1962 | nicht bekannt | 66 Jahre + 8 Monate |
Januar 1963 bis Dezember 1963 | nicht bekannt | 66 Jahre + 10 Monate |
Januar 1964 bis Dezember 1964 | nicht bekannt | 67 Jahre |
- Kontakt mit BDZ
- Ihr AOW-Eintrittsalter
- Weitere Informationen zu Ihrer Regelaltersrente auf der Website „Ihre Vorsorge“ Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zum Anfangsdatum der Regelaltersrente finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Lesen Sie, wie Sie den Antrag in Ihrer Situation stellen müssen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website grensinfo.nl. Beantragen Sie Ihre Rente rechtzeitig, ungefähr ein Jahr, bevor Sie in Rente gehen. Dann haben die Behörden genug Zeit, Ihre Renten zu berechnen.
Sie wohnen in den Niederlanden
Beantragen Sie Ihre belgische Alterspension und/oder deutsche Altersrente bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Nehmen Sie hierzu Kontakt mit der SVB auf. Die SVB leitet den Antrag an den belgischen und/oder deutschen Träger weiter.
Sie wohnen in Belgien
Beantragen Sie Ihre niederländische AOW-Leistung beim Pensionsdienst der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts oder bei der Regionalstelle des Föderalen Pensionsdiensts (FPD). Der FPD leitet den Antrag an die SVB weiter.
Sie wohnen in Deutschland
Beantragen Sie Ihre niederländische AOW-Leistung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die DRV leitet den Antrag an die SVB weiter.
Haben Sie über Ihren Arbeitgeber eine Betriebsrente oder eine zusätzliche Altersversorgung aufgebaut? Nehmen Sie dann direkt Kontakt mit Ihrem Betriebsrentenfonds oder der privaten Zusatzversicherung auf. Diese Stellen informieren Sie darüber, wie Sie den Antrag stellen können.
Wohnen Sie in den Niederlanden und liegt das Anfangsdatum Ihrer Rente aus Belgien oder Deutschland vor dem Datum, ab dem Sie die niederländische AOW-Leistung bekommen? Dann zahlen Sie von Ihrer belgischen oder deutschen Rente AOW- und Anw -Beiträge .
Wenn Sie Ihr AOW-Eintrittsalter erreicht haben, zahlen Sie nur noch Anw-Beiträge.
Sie wollen nicht nach dem AOW und Anw versichert sein
Sie können die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Sie zahlen dann keine Beiträge mehr. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie dann auch keine AOW-Leistungsansprüche mehr aufbauen und dass Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes keine oder eine niedrigere Anw-Leistung bekommen.