Sozialversicherung - 2 Länder
Als Grenzpendler haben Sie in der Regel mit den Sozialversicherungen von 2 Ländern zu tun. In Europa wurden Vereinbarungen darüber getroffen, welche Rechtsvorschriften Anwendung finden. Diese Vereinbarungen sorgen dafür, dass Sie nicht doppelt oder im falschen Land sozialversichert sind.
In welchem Land sind Sie sozialversichert?
In welchem Land Sie versichert sind oder aus welchem Land Sie eine Leistung oder Rente bekommen, hängt davon ab, wo Sie wohnen, arbeiten oder studieren. Es gibt viele verschiedene Situationen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie gut darüber informiert sind, welche Situation für Sie gilt.
Wählen Sie ein Thema aus und lesen Sie, was Sie beachten müssen.
In welchem Land Sie in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, hängt davon ab, wo Sie wohnen oder arbeiten. Arbeiten Sie in den Niederlanden? Dann sind Sie in der Regel in den Niederlanden in der Krankenversicherung pflichtversichert. Arbeiten Sie in Belgien oder Deutschland? Dann sind Sie in der Regel dort in der Krankenversicherung pflichtversichert. Es kann sein, dass Sie in 2 Ländern medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können, nämlich in dem Land, in dem Sie wohnen, und in dem Land, in dem Sie arbeiten. Die Kosten für die Krankenversicherung in den Niederlanden, Belgien und Deutschland sind unterschiedlich. Auch die Leistungen aus der Krankenversicherung können unterschiedlich sein.
Die Regeln für den Rentenaufbau sind in Belgien und Deutschland anders als in den Niederlanden. In Belgien und Deutschland gibt es auch eine Altersrente, wie in den Niederlanden. Aber die Höhe der Rente ist nicht in allen Ländern gleich. Wie viel Rente Sie bekommen, hängt in der Regel davon ab, über wie viele Jahre Sie Rentenansprüche aufgebaut haben. Haben Sie in den Niederlanden und in Belgien oder Deutschland Rentenansprüche aufgebaut? Dann bekommen Sie aus beiden Ländern eine Rente. Ab welchem Alter Sie die Rente bekommen, ist in jedem Land anders geregelt.
In den Niederlanden können Sie für Ihr Kind eine Familienleistung bekommen. Zur niederländischen Familienleistung zählen das Kindergeld, das kindgebundene Budget und der Kinderbetreuungszuschlag. In Belgien und Deutschland gibt es auch Regelungen für Familienleistungen. In Belgien gibt es in der Region Flandern das so genannte Groeipakket. In Deutschland gibt es das Kindergeld. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Familienleistung und die Höhe der Zahlungen sind pro Land unterschiedlich. Auch das Alter des Kindes, bis zu dem Sie für Ihr Kind eine Familienleistung bekommen können, ist pro Land unterschiedlich.
Es kann sein, dass Sie als Grenzpendler/-in Anspruch auf Familienleistung aus 2 Ländern haben. Sie bekommen aber nie aus beiden Ländern den vollen Betrag der Familienleistung. Die Niederlande, Belgien und Deutschland haben Vereinbarungen über die Zahlung der Familienleistung getroffen. Ein Land bezahlt die volle Familienleistung und das andere Land zahlt maximal einen Differenzbetrag.
Weitere Informationen
Sind Sie Grenzpendler/-in zwischen den Niederlanden und Belgien oder zwischen den Niederlanden und Deutschland? Dann beraten wir Sie gerne. Unsere Broschüren bieten nützliche Informationen zu verschiedenen Themen. Sie können bei uns aber auch einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Möchten Sie genau wissen, was grenzüberschreitendes Wohnen, Arbeiten oder Studieren für Sie und Ihre Familie bedeutet? Besuchen Sie dann die Website Grensinfopunt. Hier finden Sie auch nützliche Informationen darüber, was Sie regeln müssen, wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen oder arbeiten.