Sie möchten jemanden bevollmächtigen

Möchten Sie, dass eine andere Person Ihre Angelegenheiten bei der SVB für Sie erledigt? Dann können Sie diese Person bevollmächtigen . Verwenden Sie unser Vollmachtformular, wenn eine andere Person Angelegenheiten per Post oder telefonisch für Sie erledigen soll. Wenn jemand anders Ihre Angelegenheiten online für Sie erledigen soll, brauchen Sie eine DigiD-Vollmacht.

Wie bevollmächtigen Sie eine andere Person?

Wählen Sie ein Thema aus, zu dem Sie mehr wissen möchten.

Geben Sie Ihren eigenen DigiD nie an eine andere Person, sondern erteilen Sie dieser Person eine DigiD-Vollmacht. Sie entscheiden selbst, wen Sie bevollmächtigen und was diese Person für Sie erledigen darf. Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss wohl einen eigenen DigiD haben. Denn die bevollmächtigte Person braucht diesen DigiD, um sich bei „Meine SVB“ anmelden zu können.

Sie verwenden das Formular für eine Vollmacht, wenn die von Ihnen bevollmächtigte Person :

  • die SVB mündlich oder schriftlich um Auskunft bitten soll
  • der SVB mündlich oder schriftlich Angaben machen soll
  • die Briefe erhalten soll, die die SVB an Sie sendet 
  • Ihre personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anfordern, ändern oder ergänzen soll 

Möchten Sie die Angelegenheiten für eine andere Person regeln? Aber ist diese Person nicht einwilligungsfähig ? Dann ist eine Vollmacht nicht möglich. 

Partner/-in, Kinder oder Geschwister der beteiligten Person müssen in einem solchen Fall beim Gericht eine rechtliche Betreuung beantragen.