Was ist eine A1-Bescheinigung?

Eine A1-Bescheinigung (certificate of coverage) ist ein Nachweis über Ihre Versicherungssituation. Wenn die A1-Bescheinigung in den Niederlanden ausgestellt wird, wird darin bestätigt, dass Sie in den Niederlanden sozialversichert bleiben, wenn Sie vorübergehend außerhalb der Niederlande arbeiten. 

Sie können diese Bescheinigung nur dann bekommen, wenn Sie in einem Land der EU (Europäischen Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in einem Vertragsstaat arbeiten. Sie erhalten die A1-Bescheinigung nur ein Mal. Bitte bewahren Sie die Bescheinigung gut auf.

A1-Bescheinigung beantragen

Beachten Sie bitte Folgendes:

  1. Im Voraus beantragen

    Beantragen Sie die A1-Bescheinigung, bevor Sie anfangen, außerhalb der Niederlande zu arbeiten. So vermeiden Sie, dass Sie später Probleme mit den Behörden bekommen.

    Sind Sie bei einem Arbeitgeber beschäftigt? Dann kann der Arbeitgeber die A1-Bescheinigung für Sie beantragen.

  2. Ohne A1-Bescheinigung nicht arbeiten

    Ohne eine A1-Bescheinigung dürfen Sie in bestimmten Ländern bei bestimmten Unternehmen nicht arbeiten. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie eine A1-Bescheinigung brauchen? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.

  3. Bußgeld vermeiden

    Arbeiten Sie außerhalb der Niederlande und haben Sie keine A1-Bescheinigung? Dann können Sie von der örtlichen Gewerbeaufsicht ein Bußgeld bekommen.

  4. Gültigkeit

    Die A1-Bescheinigung verfällt, wenn Sie wieder in den Niederlanden arbeiten. 

    Die A1-Bescheinigung verfällt auch dann, wenn Sie von den Niederlanden aus zu einem Unternehmen außerhalb der Niederlande entsandt wurden und wenn Sie von diesem Unternehmen wieder an ein anderes Unternehmen verliehen werden.

  5. Schneller über das Nachrichtenfach

    Sind Sie Arbeitnehmer/-in oder selbstständig tätig? Nutzen Sie dann das Nachrichtenfach für die Zusendung der A1-Bescheinigung. Das geht häufig schneller als per Post.