Zusätzlicher Kindergeldbetrag bei intensivem Versorgungsbedarf

In bestimmten Fällen können Sie einen zusätzlichen Kindergeldbetrag bekommen, wenn Ihr Kind einen intensiven Versorgungsbedarf hat und zu Hause wohnt. Sie können diesen Betrag bekommen, wenn ein ganzes Jahr lang (vom 1. Januar bis 31. Dezember) doppeltes Kindergeld gezahlt wurde, weil Ihr Kind einen intensiven Versorgungsbedarf hat. Der zusätzliche Betrag wird ein Mal pro Jahr ausgezahlt.

Wie hoch ist der zusätzliche Betrag?

Der zusätzliche Kindergeldbetrag ist ein fester Betrag. Für das Jahr 2023 ist der Betrag 2.687,38 €. Sie bekommen diesen Betrag ein Mal, und zwar auch dann, wenn Sie mehrere Kinder mit einem intensivem Versorgungsbedarf haben.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie können einen zusätzlichen Kindergeldbetrag bekommen, wenn Ihr Kind bei Ihnen zu Hause wohnt, einen intensiven Versorgungsbedarf hat und Sie für jedes Quartal des Jahres doppeltes Kindergeld erhalten haben.

Wir prüfen auch das Arbeitseinkommen und ob Sie einen Steuerpartner hatten. Bitte beachten Sie: Eine Alters- oder Hinterbliebenenrente, Sozialhilfeleistung, Arbeitslosenleistung oder Erwerbsminderungsleistung gilt nicht als Arbeitseinkommen.

Für 2023 wurden die Voraussetzungen für das Arbeitseinkommen von Steuerpartnern angepasst.

Sind Sie verheiratet oder haben Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft? Dann sind Sie und Ihr (Ehe-)Partner/Ihre (Ehe-)Partnerin Steuerpartner. Wohnen Sie mit einer anderen Person zusammen? Auch dann können Sie und die andere Person Steuerpartner sein.

Wir stellen für den zusätzlichen Kindergeldbetrag fest, ob Sie Steuerpartner sind.

Hatten Sie das ganze Jahr über einen Steuerpartner? Dann können Sie den zusätzlichen Betrag bekommen, wenn:

  • einer der beiden Steuerpartner im Jahr 2023 ein Arbeitseinkommen von mehr als 5.547 € hat und
  • der andere Steuerpartner ein Arbeitseinkommen von maximal 5.547 € oder kein Arbeitseinkommen hat

Hatten Sie keinen Steuerpartner oder hatten Sie nicht das ganze Jahr über einen Steuerpartner? Dann prüfen wir Ihr Einkommen nicht.

Für das zusätzliche Kindergeld zählt als Arbeitseinkommen nicht das Einkommen, das der Belastingdienst als Gesamteinkommen oder als registriertes Einkommen berücksichtigt. Für das zusätzliche Kindergeld wird folgendes Arbeitseinkommen berücksichtigt:

  • Arbeitsentgelt und Sozialleistungen aus den Niederlanden, die besteuert werden müssen. Auf Ihrer Jahresbescheinigung stehen die Beträge unter „fiscaal loon“ oder „loon voor de loonheffing“ (der für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge zugrunde liegende Lohn). Von diesem Betrag dürfen Sie noch Fahrtkosten abziehen.
  • Einnahmen, die besteuert werden können. Dies sind Einnahmen aus einer freiberuflichen Tätigkeit, als Haushaltshilfe, Künstler oder Berufssportler.
  • Gewinn aus Ihrem Unternehmen, der besteuert werden kann
  • Zahlungen aus dem PGB-Budget, wenn Sie Pflegedienstleister sind

Zusätzliches Kindergeld beantragen

Stellen Sie fest, ob Sie zusätzliches Kindergeld beantragen können

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