Doppeltes Kindergeld für nicht zu Hause wohnende Kinder
Wohnt Ihr Kind nicht zu Hause, weil es eine bestimmte Ausbildung macht? Oder weil es aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht zu Hause wohnen kann? Dann können Sie vielleicht doppeltes Kindergeld bekommen. Dies ist möglich, wenn Sie pro Quartal mindestens 1.358 € Unterhalt für Ihr Kind zahlen.
Bitte beachten Sie: Halten Sie oder der andere Elternteil sich viele Tage bei Ihrem Kind auf, gilt Ihr Kind für das Kindergeld doch als zu Hause wohnend.
Beantworten Sie einige Fragen, um zu sehen, ob Sie doppeltes Kindergeld bekommen können.
Sie halten sich 46 Tage oder länger bei Ihrem Kind auf
Halten Sie oder der andere Elternteil sich pro Quartal insgesamt 46 Tage oder länger bei Ihrem Kind auf? Dann können Sie kein doppeltes Kindergeld bekommen.
Alle Besuchszeiträume beider Eltern werden pro Quartal zusammengezählt. Dies gilt auch, wenn der Besuchszeitraum im einen Quartal beginnt und im nächsten Quartal endet.
Wenn Ihr Kind eine Ausbildung außerhalb der Niederlande macht, können Sie doppeltes Kindergeld bekommen, wenn diese Ausbildung:
- mit einer niederländischen Ausbildung vergleichbar ist
- nicht in einem Umkreis von 25 Kilometern von Ihrem Wohnort angeboten wird
Beispiel: Ihr Kind macht eine Ausbildung außerhalb der Niederlande
Geht Ihr Kind ein Jahr in die USA, um dort eine Highschool zu besuchen? Dann können Sie kein doppeltes Kindergeld bekommen. Eine Highschool ist nicht mit einer niederländischen Ausbildung oder Schule vergleichbar.Sie halten sich 46 Tage oder länger bei Ihrem Kind auf
Halten Sie oder der andere Elternteil sich pro Quartal insgesamt 46 Tage oder länger bei Ihrem Kind auf? Dann können Sie kein doppeltes Kindergeld bekommen.
Alle Besuchszeiträume beider Eltern werden pro Quartal zusammengezählt. Dies gilt auch, wenn der Besuchszeitraum im einen Quartal beginnt und im nächsten Quartal endet.
Wohnt Ihr Kind aufgrund einer Krankheit oder Behinderung in einem Heim? Dann können Sie doppeltes Kindergeld bekommen, wenn die Heimkosten von einem der folgenden Träger oder nach einem der folgenden Gesetze gezahlt werden:
- Wlz (Gesetz über die Langzeitpflege)
- Jeugdwet (Jugendgesetz)
- Krankenversicherung
Ihr Kind ist im Krankenhaus
Befindet sich Ihr Kind für kurze Zeit im Krankenhaus? Dann gilt Ihr Kind für das Kindergeld als zu Hause wohnend. Sie bekommen dann kein doppeltes Kindergeld.
Ist Ihr Kind länger als 6 Monate im Krankenhaus? Oder ist bereits ab dem ersten Tag deutlich, dass der Krankenhausaufenthalt länger als 6 Monate dauern wird? Dann können Sie wohl doppeltes Kindergeld bekommen.
Sie halten sich 46 Tage oder länger bei Ihrem Kind auf
Halten Sie oder der andere Elternteil sich pro Quartal insgesamt 46 Tage oder länger bei Ihrem Kind auf? Dann können Sie kein doppeltes Kindergeld bekommen.
Alle Besuchszeiträume beider Eltern werden pro Quartal zusammengezählt. Dies gilt auch, wenn der Besuchszeitraum im einen Quartal beginnt und im nächsten Quartal endet.