Wann wird Ihr Kind als zu Hause oder nicht zu Hause wohnend betrachtet?

Wenn Ihr Kind 4 Nächte pro Woche nicht zu Hause schläft, wird Ihr Kind als nicht zu Hause wohnend betrachtet. Sie können nur dann Kindergeld bekommen, wenn Sie pro Quartal mindestens 540 € Unterhalt für Ihr Kind zahlen.

Zu Hause oder außer Haus wohnend

In manchen Situationen wird Ihr Kind nach dem niederländischen Kindergeldgesetz doch als zu Hause wohnend betrachtet. Sehen Sie hier weitere Informationen zu diesen Situationen.

Ihr Kind macht Urlaub

Macht Ihr Kind eine Urlaubsreise oder unternimmt es eine Reise von mehreren Monaten? Für das Kindergeld gilt Ihr Kind dennoch als zu Hause wohnend.

Ihr Kind wurde in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht

Manchmal kann Ihr Kind vorübergehend nicht zu Hause wohnen, das ist oft eine schwere Zeit. Es kann sein, dass Ihr Kind vorübergehend in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung wohnt. Ihr Kind wohnt dann außer Haus. Dabei spielt keine Rolle, wie lange diese Situation andauert.

Ihr Kind wurde in ein Krankenhaus aufgenommen

Der Aufenthalt eines Kindes im Krankenhaus kann ein tief greifendes Ereignis sein.

Ist der Krankenhausaufenthalt kürzer als 6 Monate? Dann wird Ihr Kind weiterhin als zu Hause wohnend betrachtet.

Ist der Krankenhausaufenthalt länger als 6 Monate? Dann wird Ihr Kind als nicht zu Hause wohnend betrachtet.

Wenn aber bereits von Anfang an deutlich ist, dass der Krankenhausaufenthalt länger als 6 Monate andauern wird, wird Ihr Kind schon ab dem ersten Tag als nicht zu Hause wohnend betrachtet.

Ihr Kind hält sich beim anderen Elternteil auf

Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, bekommt das Kindergeld. Haben Sie gemeinsames Sorgerecht ? Dann haben Sie vereinbart, welcher Elternteil das Kindergeld erhält. Haben Sie nichts vereinbart, bekommen beide Eltern jeweils die Hälfte.

Ihr Kind wohnt nicht zu Hause und Sie halten sich bei Ihrem Kind auf

Wohnt Ihr Kind nicht bei Ihnen zu Hause? Und halten Sie oder der andere Elternteil sich pro Quartal 46 Tage oder mehr bei Ihrem Kind auf? Dann gilt Ihr Kind für das Kindergeld als zu Hause wohnend.

Alle Besuchszeiträume beider Eltern werden pro Quartal zusammengezählt. Dies gilt auch, wenn der Besuchszeitraum im einen Quartal beginnt und im nächsten Quartal endet.

Wohnt Ihr Kind nicht zu Hause? Dann können Sie weiterhin Kindergeld bekommen, wenn Sie pro Quartal mindestens 540 € Unterhalt für Ihr Kind zahlen. Dies nennen wir Unterhaltskosten.

Wohnt Ihr Kind nicht zu Hause, weil es eine Ausbildung macht oder krank oder behindert ist? In bestimmten Situationen können Sie doppeltes Kindergeld bekommen.