Wo wohnt Ihr Kind?

Wenn Ihr Kind 4 Nächte pro Woche nicht zu Hause schläft, gilt Ihr Kind als nicht zu Hause wohnend. Sie können nur dann Kindergeld bekommen, wenn Sie pro Quartal mindestens 512 € Unterhalt für Ihr Kind zahlen.

In manchen Situationen wird Ihr Kind nach dem niederländischen Kindergeldgesetz doch als zu Hause wohnend betrachtet. Sehen Sie hier weitere Informationen zu diesen Situationen.

Zu Hause oder außer Haus wohnend

Wählen Sie Ihre Situation aus und sehen Sie, ob Ihr Kind für das Kindergeld als zu Hause wohnend oder als außer Haus wohnend betrachtet wird.

Wählen Sie Ihre Situation aus

Ihr Kind macht Urlaub

Macht Ihr Kind eine Urlaubsreise oder unternimmt es eine Reise von mehreren Monaten? Für das Kindergeld gilt Ihr Kind dennoch als zu Hause wohnend. 

Ihr Kind wurde in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht

Es kann sein, dass Ihr Kind vorübergehend woanders wohnen muss, zum Beispiel in einer Pflegefamilie oder in einem Heim. Dann wohnt Ihr Kind nicht mehr zu Hause. Es spielt keine Rolle, wie lange diese Situation andauert. 

Ihr Kind ist im Krankenhaus

Ist der Krankenhausaufenthalt kürzer als 6 Monate? Dann gilt Ihr Kind weiterhin als zu Hause wohnend.

Ist der Krankenhausaufenthalt länger als 6 Monate? Dann gilt Ihr Kind als nicht zu Hause wohnend.

Wenn aber bereits von Anfang an deutlich ist, dass der Krankenhausaufenthalt länger als 6 Monate andauern wird, gilt Ihr Kind schon ab dem ersten Tag als nicht zu Hause wohnend.

Ihr Kind hält sich beim anderen Elternteil auf

Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, bekommt das Kindergeld. Haben Sie gemeinsames Sorgerecht ? Dann haben Sie vereinbart, welches Elternteil das Kindergeld erhält. Haben Sie nichts vereinbart, bekommen beide Eltern jeweils die Hälfte.

Ihr Kind wohnt nicht zu Hause und Sie halten sich bei Ihrem Kind auf

Wohnt Ihr Kind nicht bei Ihnen zu Hause? Und halten Sie oder der andere Elternteil sich pro Quartal 46 Tage oder mehr bei Ihrem Kind auf? Dann gilt Ihr Kind für das Kindergeld als zu Hause wohnend.

Alle Besuchszeiträume beider Eltern werden pro Quartal zusammengezählt. Dies gilt auch, wenn der Besuchszeitraum im einen Quartal beginnt und im nächsten Quartal endet.

Wohnt Ihr Kind nicht zu Hause? Sie können weiterhin Kindergeld bekommen, wenn Sie pro Quartal mindestens 512 € Unterhalt für Ihr Kind zahlen. Dies nennen wir Unterhaltskosten. 

Wohnt Ihr Kind nicht zu Hause, weil es eine Ausbildung macht oder krank oder behindert ist? In bestimmten Situationen können Sie doppeltes Kindergeld bekommen.