Häufig gestellte Fragen zum Antrag auf niederländisches Kindergeld

Haben Sie die Geburt Ihres Kindes bei Ihrer niederländischen Wohngemeinde gemeldet? Dann erhalten Sie automatisch innerhalb von 4 Wochen die Mitteilung von uns, dass Sie Kindergeld beantragen können.

Haben Sie Fragen zum Antrag auf niederländisches Kindergeld? Lesen Sie dann die häufig gestellten Fragen.

Haben Sie die Geburt Ihres Kindes bei Ihrer niederländischen Wohngemeinde gemeldet? Dann senden wir innerhalb von 4 Wochen ein Schreiben an die Adresse, an der das Kind gemeldet ist. Haben Sie 4 Wochen später noch kein Schreiben von uns erhalten? Beantworten Sie dann einige Fragen und sehen Sie, was Sie tun können.

Bekommen Sie schon Kindergeld aus den Niederlanden? Dann brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. Melden Sie die Geburt Ihres Kindes bei Ihrer niederländischen Wohngemeinde. Sie bekommen dann automatisch auch für das weitere Kind niederländisches Kindergeld.

Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, bekommt das Kindergeld. Haben Sie vor der Trennung das Kindergeld erhalten und wohnt das Kind nach der Trennung bei Ihnen? Dann ändert sich nichts. Wohnt das Kind nach der Trennung beim anderen Elternteil, und zwar mindestens 4 Nächte pro Woche? Informieren Sie uns dann. Wir sorgen dafür, dass der andere Elternteil das Kindergeld bekommt.

Bei einem gemeinsamen Sorgerecht vereinbaren Sie gemeinsam, wer das Kindergeld bekommen soll. Wenn Sie beide diese Vereinbarung unterschrieben haben, berücksichtigen wir Ihre Vereinbarung. Haben Sie keine Vereinbarung getroffen? Dann berücksichtigen wir das Gerichtsurteil. Wenn Sie nichts vereinbart haben, erhalten Sie beide die Hälfte des Kindergelds.

Ja, in bestimmten Situationen ist dies möglich für Kinder im Alter von 3 bis 17 Jahren, wenn Ihr Kind wegen einer Erkrankung oder Behinderung intensive Versorgung braucht. Sie stellen den Antrag bei uns. Wir bitten das CIZ (Centrum Indicatiestelling Zorg) um ein Gutachten. Hierfür erhalten Sie vom CIZ ein Formular. Das CIZ prüft, ob ein intensiver Versorgungsbedarf besteht. Innerhalb von 8 Wochen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben, informieren wir Sie über das doppelte Kindergeld.

Ja, das ist zum Beispiel möglich, wenn Ihr Kind wegen einer Krankheit oder Behinderung in einer Einrichtung wohnt. Oder wenn Ihr Kind nicht zu Hause wohnt, weil es eine bestimmte Ausbildung macht. Dann ist die Art der Ausbildung wichtig und wie hoch Ihre Unterhaltskosten für das Kind sind. Aber es gibt noch mehr Voraussetzungen.