Sie haben ein Schreiben von uns erhalten

Haben Sie von uns ein Schreiben mit der Mitteilung erhalten, dass Sie niederländisches Kindergeld beantragen können? Dann steht der Antrag online für Sie bereit in „Meine SVB“. In dem Schreiben steht, wie Sie den Antrag stellen.

Sie haben noch kein Schreiben von uns erhalten

Haben Sie kein Schreiben bekommen? Beantworten Sie einige Fragen und sehen Sie, was Sie am besten tun können.

Das Kind, für das Sie den Antrag stellen möchten, ist jünger als 18 Jahre

Sie wohnen in den Niederlanden

Das Kind, für das Sie Kindergeld beantragen möchten, wohnt in den Niederlanden

Sie bekommen bereits Kindergeld für ein anderes Kind

Sie bekommen noch kein Kindergeld für ein anderes Kind

Melden Sie uns über „Meine SVB“, dass Ihr Kind bei Ihnen wohnt

In „Meine SVB“ wählen Sie „Änderung melden“. Unter „Es zieht jemand bei Ihnen ein“ können Sie nähere Angaben zum Kind machen.

Vergessen Sie nicht, Ihr Kind innerhalb von 4 Monaten nach der Geburt bei Ihrer Krankenversicherung anzumelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind außerhalb der Niederlande geboren wurde und danach in die Niederlande kommt. Sie riskieren sonst, dass Ihre Krankenversicherung medizinische Kosten nicht erstattet.

Beantragen Sie das Kindergeld über „Meine SVB“

Beantragen Sie das Kindergeld über „Meine SVB“.

Können Sie den Antrag nicht über „Meine SVB“ stellen? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.

Vergessen Sie nicht, Ihr Kind innerhalb von 4 Monaten nach der Geburt bei Ihrer Krankenversicherung anzumelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind außerhalb der Niederlande geboren wurde und danach in die Niederlande kommt. Sie riskieren sonst, dass Ihre Krankenversicherung medizinische Kosten nicht erstattet.

Beantragen Sie das Kindergeld über „Meine SVB“

Beantragen Sie das Kindergeld über „Meine SVB“.

Können Sie den Antrag nicht über „Meine SVB“ stellen? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.

Sie brauchen nichts zu tun

Haben Sie Ihr Kind bei der Gemeinde angemeldet? Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun. Wir passen Ihr Kindergeld an und senden Ihnen automatisch ein Schreiben zu.

Haben Sie 4 Wochen nach der Anmeldung bei der Gemeinde noch kein Schreiben von uns erhalten? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.

Vergessen Sie nicht, Ihr Kind innerhalb von 4 Monaten nach der Geburt bei Ihrer Krankenversicherung anzumelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind außerhalb der Niederlande geboren wurde und danach in die Niederlande kommt. Sie riskieren sonst, dass Ihre Krankenversicherung medizinische Kosten nicht erstattet.

Sie brauchen nichts zu tun

Sie brauchen nichts zu tun. Wir passen Ihr Kindergeld an und senden Ihnen automatisch ein Schreiben zu.

Vergessen Sie nicht, Ihr Kind innerhalb von 4 Monaten nach der Geburt bei Ihrer Krankenversicherung anzumelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind außerhalb der Niederlande geboren wurde und danach in die Niederlande kommt. Sie riskieren sonst, dass Ihre Krankenversicherung medizinische Kosten nicht erstattet.

Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin trennen sich

Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, bekommt das Kindergeld.

Wohnt Ihr Kind bei Ihnen und haben Sie das Kindergeld nicht beantragt? Stellen Sie den Kindergeldantrag dann über „Meine SVB“.

Wohnt Ihr Kind abwechselnd bei Ihnen und bei Ihrem Expartner/Ihrer Expartnerin? Vielleicht haben Sie gemeinsames Sorgerecht. Sie haben gemeinsames Sorgerecht (Niederlande: co-ouderschap), wenn:

  • Sie Ihr Kind zusammen erziehen und versorgen
  • Ihr Kind abwechselnd, ungefähr genauso oft, bei Ihnen und beim anderen Elternteil wohnt
  • Sie beide die Kosten für das Kind zahlen und jeder ungefähr den gleichen Betrag zahlt
  • diese Absprachen schriftlich vereinbart und von Ihnen beiden unterschrieben wurden oder es sich um eine gerichtliche Entscheidung handelt

Haben Sie gemeinsames Sorgerecht? Besprechen Sie dann, wie Sie die Kindergeldzahlung verteilen möchten. Wenn Sie nichts vereinbaren, bekommen Sie beide jeweils die Hälfte des Kindergelds. Wenn Sie gemeinsames Sorgerecht haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Eine Trennung hat häufig auch Folgen für das kindgebundene Budget, das der Dienst Toeslagen zahlt. Auch wenn Sie jetzt kein kindgebundenes Budget bekommen, können Sie diese Leistung in Zukunft vielleicht wohl bekommen.

Ihr Kind ist über 18

Ist Ihr Kind 18 Jahre oder älter? Dann können Sie keinen Kindergeldantrag stellen. Das niederländische Kindergeld wird nur für Kinder unter 18 Jahren gezahlt.

Beantragen Sie das Kindergeld über „Meine SVB“

  1. Melden Sie Ihr Kind bei Ihrer Wohngemeinde an
  2. Sie erhalten innerhalb von 3 bis 6 Wochen ein Schreiben von uns
  3. Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie unser Schreiben erhalten haben
  4. Füllen Sie in „Meine SVB“ den Antrag für das Kindergeld aus
  5. Versenden Sie Ihren Antrag

Haben Sie nach 6 Wochen noch kein Schreiben von uns erhalten? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.

Haben Sie noch keinen DigiD? Beantragen Sie den DigiD dann.

Vergessen Sie nicht, Ihr Kind innerhalb von 4 Monaten nach der Geburt bei Ihrer Krankenversicherung anzumelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind außerhalb der Niederlande geboren wurde und danach in die Niederlande kommt. Sie riskieren sonst, dass Ihre Krankenversicherung medizinische Kosten nicht erstattet.