Kindergeld beantragen
Wurde Ihr erstes Kind geboren und haben Sie von uns ein Schreiben mit der Mitteilung erhalten, dass Sie niederländisches Kindergeld beantragen können? Dann steht das Antragsformular in der Online-Umgebung „Meine SVB“ für Sie bereit. In dem Schreiben steht, wie Sie den Antrag stellen.
Ist Ihre Situation anders? Beantworten Sie einige Fragen und sehen Sie, was Sie am besten tun können.
Sie bekommen bereits Kindergeld für ein anderes Kind
Sie bekommen noch kein Kindergeld für ein anderes Kind
Melden Sie uns über „Meine SVB“, dass ein Kind bei Ihnen wohnt
In der Online-Umgebung „Meine SVB“ wählen Sie „Änderung melden“. Unter „Es zieht jemand bei Ihnen ein“ können Sie nähere Angaben zum Kind machen.
Vergessen Sie nicht, Ihr Kind innerhalb von 4 Monaten nach der Geburt bei Ihrer Krankenversicherung anzumelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind außerhalb der Niederlande geboren wurde und danach in die Niederlande kommt. Sie riskieren sonst, dass Ihre Krankenversicherung medizinische Kosten nicht erstattet.
Beantragen Sie das Kindergeld über „Meine SVB“
Beantragen Sie das Kindergeld über „Meine SVB“
Können Sie den Antrag nicht über „Meine SVB“ stellen? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.
Vergessen Sie nicht, Ihr Kind innerhalb von 4 Monaten nach der Geburt bei Ihrer Krankenversicherung anzumelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind außerhalb der Niederlande geboren wurde und danach in die Niederlande kommt. Sie riskieren sonst, dass Ihre Krankenversicherung medizinische Kosten nicht erstattet.
Sie brauchen nichts zu tun
Haben Sie Ihr Kind bei der Gemeinde angemeldet? Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun. Wir passen Ihr Kindergeld an und senden Ihnen automatisch ein Schreiben zu.
Haben Sie 4 Wochen nach der Anmeldung bei der Gemeinde noch kein Schreiben von uns erhalten? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.
Vergessen Sie nicht, Ihr Kind innerhalb von 4 Monaten nach der Geburt bei Ihrer Krankenversicherung anzumelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind außerhalb der Niederlande geboren wurde und danach in die Niederlande kommt. Sie riskieren sonst, dass Ihre Krankenversicherung medizinische Kosten nicht erstattet.
Sie haben ein Kind adoptiert
- Melden Sie Ihr Kind bei Ihrer Wohngemeinde an
- Sie können uns in der Online-Umgebung „Meine SVB“ über die Option „Änderung melden“ über die Adoption informieren. Oder Sie nehmen Kontakt mit uns auf
Vergessen Sie nicht, Ihr Kind innerhalb von 4 Monaten nach der Geburt bei Ihrer Krankenversicherung anzumelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind außerhalb der Niederlande geboren wurde und danach in die Niederlande kommt. Sie riskieren sonst, dass Ihre Krankenversicherung medizinische Kosten nicht erstattet.
Sie brauchen nichts zu tun
Haben Sie Ihr Kind bei der Gemeinde angemeldet? Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun. Wir passen Ihr Kindergeld an und senden Ihnen ein Schreiben zu.
Vergessen Sie nicht, Ihr Kind innerhalb von 4 Monaten nach der Geburt bei Ihrer Krankenversicherung anzumelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind außerhalb der Niederlande geboren wurde und danach in die Niederlande kommt. Sie riskieren sonst, dass Ihre Krankenversicherung medizinische Kosten nicht erstattet.
Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin trennen sich
Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, bekommt das Kindergeld.
Wohnt Ihr Kind bei Ihnen und haben Sie das Kindergeld nicht beantragt? Stellen Sie den Kindergeldantrag dann über die Online-Umgebung „Meine SVB“.
Wohnt Ihr Kind abwechselnd bei Ihnen und bei Ihrem Expartner/Ihrer Expartnerin? Vielleicht haben Sie gemeinsames Sorgerecht. In den Niederlanden spricht man von gemeinsamem Sorgerecht (co-ouderschap), wenn:
- Sie Ihr Kind zusammen erziehen und versorgen
- Ihr Kind abwechselnd, ungefähr genauso oft, bei Ihnen und beim anderen Elternteil wohnt
- Sie beide die Kosten für das Kind zahlen und jeder ungefähr den gleichen Betrag zahlt
- diese Absprachen schriftlich vereinbart und von Ihnen beiden unterschrieben wurden oder es sich um eine gerichtliche Entscheidung handelt
Haben Sie gemeinsames Sorgerecht? Besprechen Sie dann, wie Sie die Kindergeldzahlung verteilen möchten. Wenn Sie nichts vereinbaren, bekommen Sie beide jeweils die Hälfte des Kindergelds. Wenn Sie gemeinsames Sorgerecht haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Eine Trennung hat häufig auch Folgen für das kindgebundene Budget, das der Dienst Toeslagen zahlt. Auch wenn Sie jetzt kein kindgebundenes Budget bekommen, können Sie diese Leistung in Zukunft vielleicht wohl bekommen.
Beantragen Sie das Kindergeld über „Meine SVB“
Wenn Ihr Kind in den Niederlanden wohnt
- Melden Sie Ihr Kind bei Ihrer Wohngemeinde an
- Warten Sie 3 bis 6 Wochen, bis Sie ein Schreiben von der SVB erhalten
- Haben Sie unser Schreiben erhalten? Beantragen Sie das Kindergeld dann über die Online-Umgebung „Meine SVB“
Haben Sie nach 6 Wochen noch kein Schreiben von uns erhalten? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.
Vergessen Sie nicht, Ihr Kind innerhalb von 4 Monaten nach der Geburt bei Ihrer Krankenversicherung anzumelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind außerhalb der Niederlande geboren wurde und danach in die Niederlande kommt. Sie riskieren sonst, dass Ihre Krankenversicherung medizinische Kosten nicht erstattet.
Beantragen Sie das Kindergeld über die Online-Umgebung „Meine SVB“. Können Sie den Antrag nicht über „Meine SVB“ stellen? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.
Vergessen Sie nicht, Ihr Kind innerhalb von 4 Monaten bei Ihrer Krankenversicherung anzumelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind außerhalb der Niederlande geboren wurde und danach in die Niederlande kommt. Sie riskieren sonst, dass Ihre Krankenversicherung medizinische Kosten nicht erstattet.