Rückkehrleistung beantragen

Ab 1. Januar 2025 können Sie keine Rückkehrleistung mehr beantragen. Bekommen Sie schon eine Rückkehrleistung? Dann wird die Rückkehrleistung weitergezahlt. Lesen Sie hier, wie Sie bis zum 31. Dezember 2024 eine Rückkehrleistung beantragen können.

  1. Sehen Sie, welche Voraussetzungen gelten

    Stellen Sie erst fest, ob Sie eine Rückkehrleistung bekommen können.

  2. Füllen Sie das Formular aus

    Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann können Sie eine Rückkehrleistung beantragen. 

    Laden Sie das Formular herunter. Danach können Sie das Formular mit dem Programm Acrobat Reader auf Ihrem Computer ausfüllen. 

  3. Schicken Sie auch Nachweise zu

    Im Antrag bitten wir Sie, uns zusammen mit dem Formular auch Nachweise zuzusenden. Wir benötigen auf jeden Fall eine Kopie Ihres Reisepasses und des Reisepasses der anderen Personen, die mit Ihnen zusammen umziehen. Manchmal bitten wir Sie noch um andere Nachweise. Ob wir mehr Nachweise benötigen, hängt von Ihrer Situation ab.

  4. Schicken Sie uns den Antrag zu

    Ihr Antrag muss spätestens am 31. Dezember 2024 bei uns eingegangen sein. Senden Sie Ihren Antrag und die Nachweise an die folgende Adresse:

    Sociale Verzekeringsbank
    Postbus 18002
    3501 CA Utrecht

Beantragen Sie vor Ihrem Wegzug einen DigiD

Beantragen Sie den DigiD, bevor Sie aus den Niederlanden wegziehen. Nach Ihrem Umzug ist dies vielleicht nicht mehr möglich. Mit Ihrem DigiD können Sie sich bei „Meine SVB“ anmelden und vieles einfach online regeln. Zum Beispiel können Sie Änderungen Ihrer Situation melden oder uns Unterlagen digital zusenden. Möchten Sie sich bei „Meine SVB“ anmelden? Klicken Sie auf „Anmelden“ und wählen Sie aus, wie Sie sich anmelden möchten.

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