Wann bekommen Sie eine Rückkehrleistung?

Kehren Sie in das Land zurück, in dem Sie geboren sind? Dann können Sie eine Rückkehrleistung bekommen. Hierfür gelten je nach Situation bestimmte Voraussetzungen. Zum Beispiel gelten für Flüchtlinge und Asylberechtigte andere Voraussetzungen als für Molukker.

Sie können eine Rückkehrleistung bekommen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie wohnen in den Niederlanden.
  • Sie sind mindestens 55 Jahre alt.
  • Sie waren mindestens 18 Jahre alt, als Sie in die Niederlande zogen.
  • Sie wurden außerhalb der Niederlande geboren, und zwar in dem Land, in das Sie umziehen werden.
  • Sie haben oder hatten die Staatsangehörigkeit Ihres Herkunftslands.
  • Sie geben die niederländische Staatsangehörigkeit auf.
  • Sie ziehen in Ihr Herkunftsland. 
  • Bevor Sie die Rückkehrleistung beantragen, haben Sie 12 Monate durchgehend eine niederländische Leistung erhalten.
  • Sie haben mindestens 8 Jahre ununterbrochen legal in den Niederlanden gewohnt, bevor Sie die Rückkehrleistung beantragen.
  • Sie haben keine Schulden bei einer niederländischen Behörde (Rijksoverheid), zum Beispiel Steuerschulden beim Belastingdienst oder ausstehende Bußgelder. Haben Sie Schulden, aber eine Zahlungsvereinbarung getroffen, um diese Schulden zurückzuzahlen? Dann können Sie wohl eine Rückkehrleistung bekommen.
  • Sie sitzen nicht im Gefängnis und Sie werden nicht polizeilich verfolgt.
  • Sie ziehen innerhalb von 6 Monaten in Ihr Herkunftsland um. Das heißt: innerhalb von 6 Monaten, nachdem Sie von uns das Schreiben erhalten haben, dass Sie eine Rückkehrleistung bekommen.

  • Wohnt Ihr Partner noch nicht in Ihrem Herkunftsland? Dann muss Ihr Partner gemeinsam mit Ihnen umziehen
  • Ihr Partner/Ihre Partnerin darf keine Schulden bei den niederländischen Behörden (Rijksoverheid) haben, zum Beispiel Steuerschulden beim Belastingdienst oder ausstehende Bußgelder. Hat Ihr Partner/Ihre Partnerin Schulden, aber eine Zahlungsvereinbarung getroffen, um diese Schulden zurückzuzahlen? Dann können Sie wohl eine Rückkehrleistung beantragen.
  • Ihr Partner darf nicht im Gefängnis sitzen oder polizeilich verfolgt werden.

Beantworten Sie ein paar Fragen und stellen Sie fest, ob Sie eine Rückkehrleistung beantragen können. Wenn das der Fall ist, können Sie den Antrag direkt ausfüllen.

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