Sie werden außerhalb der Niederlande wohnen oder arbeiten

Wenn Sie aus den Niederlanden wegziehen oder eine Arbeit außerhalb der Niederlande aufnehmen, sind Sie meistens nicht mehr nach dem Allgemeinen Altersgesetz (AOW) und dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw ) versichert. Dies gilt auch dann, wenn Sie außerhalb der Niederlande studieren, ein Praktikum oder eine längere Auslandsreise machen.

Wenn Sie nicht mehr versichert sind, bedeutet das, dass Sie später weniger AOW-Leistung bekommen. Und im Falle Ihres Todes bekommen Ihre Hinterbliebenen keine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung aus den Niederlanden.

Für jedes Jahr, in dem Sie nicht versichert sind, bekommen Sie später 2 % weniger AOW-Leistung. Das vermeiden Sie, indem Sie sich freiwillig versichern.

Wenn Sie nicht versichert sind und sterben, bekommt Ihr Partner/Ihre Partnerin keine Hinterbliebenenleistung. Wenn Ihr Kind Waise wird, bekommt es keine Waisenleistung. Sie vermeiden dies, indem Sie sich nach dem Anw versichern. Um eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen zu können, müssen Ihre Hinterbliebenen wohl die Voraussetzungen erfüllen.

Wohnen oder arbeiten Sie außerhalb der Niederlande? Und sind Sie deshalb nicht mehr in den Niederlanden pflichtversichert? Dann haben Sie ab dem Datum, ab dem Sie nicht mehr pflichtversichert sind, ein Jahr Zeit, sich für eine freiwillige Versicherung anzumelden.

Warten Sie nicht zu lange damit, die freiwillige Anw-Versicherung zu beantragen. Falls Sie sterben und zu dem Zeitpunkt nicht nach dem Anw versichert sind, können Ihre Hinterbliebenen keine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen.

Werden Sie außerhalb der Niederlande studieren oder ein Praktikum machen? Oder planen Sie eine längere Auslandsreise? Dann sind Sie eventuell nicht mehr in den Niederlanden pflichtversichert. Möchten Sie wissen, ob Sie weiterhin nach dem AOW oder Anw pflichtversichert sind? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.