Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung

Sie sind aus den Niederlanden weggezogen oder haben eine Arbeit außerhalb der Niederlande aufgenommen. Sie können sich freiwillig nach dem Allgemeinen Altersgesetz (AOW) und/oder dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw ) versichern. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. 

Sie können sich freiwillig versichern, wenn Sie direkt vor Ihrem Wegzug bereits mindestens ein Jahr durchgehend in den Niederlanden nach dem AOW und dem Anw versichert waren. 

Waren Sie in dem Jahr vor Ihrem Wegzug aus den Niederlanden einige Monate in einem anderen Land der Europäischen Union (EU ) pflichtversichert? Dann zählt dieser Zeitraum oft auch mit.

Für die freiwillige Versicherung überprüfen wir den Zeitraum von 50 Jahren, der vor Ihrem AOW-Eintrittsalter liegt. Wir nennen dies auch den 50-Jahres-Zeitraum. Sie können sich freiwillig nach dem AOW versichern, wenn Sie in dem 50-Jahres-Zeitraum:

  • aus den Niederlanden wegziehen oder eine Arbeit außerhalb der Niederlande aufnehmen
  • den Antrag innerhalb von einem Jahr nach Ihrem Wegzug aus den Niederlanden oder der Arbeitsaufnahme außerhalb der Niederlande stellen
  • das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht haben

Sie können sich freiwillig nach dem Anw versichern, wenn Sie:

  • aus den Niederlanden wegziehen oder eine Arbeit außerhalb der Niederlande aufnehmen
  • den Antrag innerhalb von einem Jahr nach Ihrem Wegzug aus den Niederlanden oder der Arbeitsaufnahme außerhalb der Niederlande stellen

Tipp: Beantragen Sie die freiwillige Anw-Versicherung, sobald Sie aus den Niederlanden weggezogen sind oder außerhalb der Niederlande arbeiten. Wenn Sie keinen Antrag gestellt haben, können Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes keine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen.

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