Sie wohnen oder arbeiten außerhalb der Niederlande und erreichen das AOW-Eintrittsalter

Sind Sie freiwillig nach dem AOW versichert? Dann endet Ihre freiwillige Versicherung, wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreichen. Sie erhalten von uns dann eine Rechnung für den Beitrag ab dem 1. Januar bis zum Datum, an dem Sie das AOW-Eintrittsalter erreichen.

Sie haben eine freiwillige Anw-Versicherung

Sind Sie nur nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) freiwillig versichert? Dann kann Ihre freiwillige Anw-Versicherung fortgesetzt werden, wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben. Es ändert sich dann nichts. Sie erhalten weiterhin wie gewohnt eine Rechnung für das ganze Jahr.

Sind Sie freiwillig nach dem AOW und dem Anw versichert? Dann bekommen Sie ab dem Datum, an dem Sie das AOW-Eintrittsalter erreichen, eine AOW-Leistung. Ihre freiwillige AOW-Versicherung endet dann. Ihre freiwillige Anw-Versicherung kann nach Erreichen Ihres AOW-Eintrittsalters fortgesetzt werden. Hierfür bekommen Sie von uns eine Rechnung für das ganze Jahr.