Sie ziehen in die Niederlande oder nehmen hier eine Arbeit auf

Ziehen Sie wieder in die Niederlande oder arbeiten Sie wieder in den Niederlanden? Dann sind Sie meistens automatisch nach dem Allgemeinen Altersgesetz (AOW) und dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Ihre freiwillige Versicherung ist dann nicht mehr nötig.

Teilen Sie uns so schnell wie möglich mit, ab welchem Datum Sie wieder in den Niederlanden wohnen oder arbeiten. Vergessen Sie nicht, sich bei der Gemeinde anzumelden, wenn Sie wieder in die Niederlande ziehen.

Sie erhalten von uns eine Rechnung für den definitiven Beitrag ab dem 1. Januar bis zu dem Datum, an dem Sie wieder automatisch in den Niederlanden versichert sind.