Was kostet die freiwillige Versicherung, wenn Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten?

Wenn Sie in die Niederlande ziehen oder eine Arbeit in den Niederlanden aufnehmen, sind Sie nach dem AOW pflichtversichert. Sind Sie zum ersten Mal in den Niederlanden pflichtversichert? Dann können Sie sich für die Jahre, in denen Sie keine AOW-Leistung aufgebaut haben, freiwillig nach dem AOW versichern. Dies nennen wir auch „AOW-Nachversicherung“. Sie zahlen für jedes Jahr einen Beitrag .

Dieser Beitrag ist ein Prozentsatz Ihres Gesamteinkommens in einem Jahr. Dies kann Einkommen aus den Niederlanden und aus anderen Ländern sein. Die Höhe des Prozentsatzes wird jedes Jahr von den staatlichen Behörden festgesetzt. Es gibt einen Mindest- und einen Höchstbeitrag.

Beantworten Sie einige Fragen, um zu sehen, was die AOW-Nachversicherung für Sie kostet. Brauchen Sie Hilfe, um Ihren Beitrag zu berechnen? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne.

Wir berücksichtigen die 50 Jahre vor dem Datum, an dem Sie das AOW-Eintrittsalter erreichen. Wir berechnen den Beitrag für jedes Jahr ab dem Beginndatum des 50-Jahres-Zeitraums bis zu dem Tag, an dem Sie in die Niederlande gezogen sind oder Ihre Arbeit in den Niederlanden aufgenommen haben. Die Beiträge für alle diese Jahre ergeben zusammen den Betrag, den Sie für die AOW-Nachversicherung zahlen.

Sie zahlen für jedes Jahr einen Mindestbeitrag. Diesen Beitrag zahlen Sie auch, wenn Sie in einem Jahr kein Einkommen hatten. Der Mindestbeitrag ist so hoch wie der Beitrag, der vom niederländischen gesetzlichen Mindestlohn gezahlt wird. Ab 1. Juli 2024 beträgt dieser Beitrag 3.412 €.

Ist Ihr Einkommen in einem Jahr höher als der Mindestlohn? Dann hängt die Höhe des Beitrags von Ihrem Einkommen in dem betreffenden Jahr ab. Je höher Ihr Einkommen ist, desto höher ist der Beitrag für das Jahr. Es gilt jedoch ein Höchstbeitrag.

Möchten Sie sich für Jahre nachversichern, in denen Sie 20 Jahre alt oder jünger waren? Dann zahlen Sie den Mindestbeitrag, der zum niederländischen Mindestlohn für junge Arbeitnehmer (minimumjeugdloon) gehört. Dieser liegt ab 1. Juli 2024 zwischen 2.331 € (20 Jahre) und 0 € (15 Jahre).