Welche Änderungen müssen Sie melden?
Ändert sich Ihre Situation? Gehen Sie zum Beispiel nicht mehr zur Schule oder ziehen Sie in ein anderes Land? Teilen Sie uns dies innerhalb von 4 Wochen mit.
Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Informieren Sie uns dann innerhalb von 6 Wochen.
Informieren Sie uns rechtzeitig und vermeiden Sie ein Bußgeld.
Wählen Sie Ihre Situation aus und sehen Sie, was Sie uns melden müssen
Melden Sie uns die folgenden Änderungen innerhalb von 4 Wochen:
- eine andere Person ist für Sie bevollmächtigt
- die für Sie bevollmächtige Person zieht um
- Sie werden als Kind einer anderen Person anerkannt
- es ergeht ein gerichtlicher Beschluss zur Vaterschaft
- Sie erhalten eine Leistung aus einem anderen Land als den Niederlanden
- Ihre Leistung aus dem anderen Land ändert sich
- Ihre Staatsangehörigkeit ändert sich
- Sie werden in ein Gefängnis oder in Sicherheitsverwahrung eingewiesen
- Sie sollen in ein Gefängnis eingewiesen oder in Sicherheitsverwahrung untergebracht werden, aber Sie verweigern dies
Sind Sie 16 Jahre oder älter? Melden Sie dann auch die folgenden Änderungen:
- Sie heiraten oder schließen eine eingetragene Lebenspartnerschaft
- Sie versorgen keine andere Waise mehr und verbringen Ihre Zeit nicht mehr überwiegend mit der Haushaltsführung
- Sie machen tagsüber keine reguläre Schulausbildung mehr und auch keine Ausbildung mit einer Kombination von Theorie und Praxis. Diese Änderung brauchen Sie uns nur dann zu melden, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind oder schon einen qualifizierten Schulabschluss haben
- Sie haben bereits einen qualifizierten Schulabschluss. Sie waren eine Zeit lang krank oder behindert. Jetzt können Sie wieder eine reguläre Schulausbildung oder eine Ausbildung mit einer Kombination von Theorie und Praxis machen
Melden Sie uns die folgenden Änderungen innerhalb von 6 Wochen:
- Sie ziehen um
- Sie werden adoptiert
- eine andere Person ist für Sie bevollmächtigt
- die für Sie bevollmächtige Person zieht um
- Sie werden als Kind einer anderen Person anerkannt
- es ergeht ein gerichtlicher Beschluss zur Vaterschaft
- Sie erhalten eine Leistung aus einem anderen Land als den Niederlanden
- der Anspruch auf eine nichtniederländische Leistung ändert sich
- Ihre Staatsangehörigkeit ändert sich
- Sie werden in ein Gefängnis oder in Sicherheitsverwahrung eingewiesen
- Sie sollen in ein Gefängnis eingewiesen oder in Sicherheitsverwahrung untergebracht werden, aber Sie verweigern dies
Sind Sie 16 Jahre oder älter? Melden Sie dann auch die folgenden Änderungen:
- Sie heiraten oder schließen eine eingetragene Lebenspartnerschaft
- Sie versorgen keine andere Waise mehr und verbringen Ihre Zeit nicht mehr überwiegend mit der Haushaltsführung
- Sie machen tagsüber keine reguläre Schulausbildung mehr und auch keine Ausbildung mit einer Kombination von Theorie und Praxis
- Sie waren eine Zeit lang krank oder behindert. Jetzt können Sie wieder eine reguläre Schulausbildung oder eine Ausbildung mit einer Kombination von Theorie und Praxis machen
Der Tod einer Waise ist ein einschneidendes Ereignis. Die Waisenleistung endet einen Tag nach dem Sterbedatum.
Hat die Waise außerhalb der Niederlande gewohnt? Dann müssen Sie uns innerhalb von 6 Wochen über den Todesfall informieren. Senden Sie uns auch eine Kopie der Sterbeurkunde zu.