Bescheid der SVB und Bußgeld vom CAK

Haben Sie bei uns eine Prüfung Ihrer Versicherungssituation nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) beantragt? Dann erhalten Sie von uns einen Bescheid. Wir informieren auch das CAK über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Versicherungssituation nach dem Wlz.

In dem Bescheid kann Folgendes stehen:

  1. Sie sind nach dem Wlz pflichtversichert

    Haben Sie noch keine niederländische Krankenversicherung? Schließen Sie dann so bald wie möglich eine Krankenversicherung in den Niederlanden ab. Auch wenn Sie schon eine Krankenversicherung in einem anderen Land oder eine internationale Krankenversicherung haben. 

    Hat das CAK in der Zwischenzeit ein Bußgeld verhängt? Und sind Sie hiermit nicht einverstanden? Dann können Sie beim CAK Widerspruch gegen das Bußgeld einlegen.

  2. Sie sind nicht nach dem Wlz pflichtversichert

    Sie brauchen nichts zu unternehmen. Sie brauchen keine Krankenversicherung in den Niederlanden abzuschließen. Ihre Krankenversicherung im anderen Land oder Ihre internationale Krankenversicherung ist ausreichend. 

    Hat das CAK in der Zwischenzeit ein Bußgeld verhängt? Dann kann das CAK das Bußgeld aufheben. Das bedeutet, dass Sie das Bußgeld nicht zu zahlen brauchen. Haben Sie das Bußgeld inzwischen schon bezahlt? Dann können Sie diesen Betrag vom CAK zurückbekommen.