Sie haben ein Schreiben vom CAK erhalten

Sie haben ein Schreiben vom CAK erhalten, in dem steht, dass Sie nicht versichert sind. Damit ist gemeint, dass Sie keine Krankenversicherung in den Niederlanden haben.

Wenn Sie nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert sind, dann gilt für Sie auch die Versicherungspflicht nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw). Alle Personen, die nach dem Zvw versicherungspflichtig sind, müssen eine niederländischen Krankenversicherung abschließen.

Was müssen Sie tun?

  1. Schließen Sie eine Krankenversicherung ab

    Schließen Sie innerhalb von 3 Monaten eine Krankenversicherung ab. Stellt das CAK fest, dass Sie dies nicht getan haben, müssen Sie ein Bußgeld zahlen.

  2. Sie glauben, dass Sie nicht nach dem Wlz pflichtversichert sind

    Glauben Sie, dass Sie nicht nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert sind? Und dass Sie deshalb auch keine Krankenversicherung in den Niederlanden abzuschließen brauchen? Beantragen Sie dann bei uns eine Prüfung Ihrer Versicherungssituation nach dem Wlz. Wir stellen fest, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind oder nicht.