Sie haben ein Schreiben von Ihrer Krankenversicherung erhalten

Ihre Krankenversicherung möchte überprüfen, ob Sie nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert sind. Sie können nämlich nur dann in den Niederlanden krankenversichert sein, wenn Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind. Deshalb haben Sie ein Schreiben von Ihrer Krankenversicherung bekommen.

Ihre Krankenversicherung möchte Nachweise erhalten

In dem Schreiben Ihrer Krankenversicherung steht, welche Nachweise Sie zusenden müssen. Senden Sie Ihrer Krankenversicherung Nachweise zu, die nicht älter als einen (1) Monat sind.

Können Sie die Nachweise nicht rechtzeitig zusenden? Bitten Sie Ihre Krankenversicherung dann um eine Verlängerung der Frist für die Zusendung.

Wann müssen Sie eine Überprüfung der Wlz-Versicherungssituation bei uns beantragen?

Möchte Ihre Krankenversicherung nur eine Wlz-Bescheinigung von der SVB erhalten? Beantragen Sie dann eine Überprüfung der Wlz-Versicherungssituation bei uns. 

Nach der Überprüfung senden wir Ihnen eine Bescheid zu, in dem steht, ob Sie nach dem Wlz versichert sind. Senden Sie diesen Bescheid an Ihre Krankenversicherung.

Sie arbeiten in mehreren Ländern

Arbeiten Sie in mehreren Ländern? Auch in den Niederlanden? Beantragen Sie dann eine A1-Bescheinigung.