Prüfung der Wlz-Versicherungssituation beantragen

Möchten Sie wissen, ob Sie nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz ) pflichtversichert sind? Zum Beispiel, weil Sie ein Schreiben vom CAK erhalten haben oder weil Ihre Krankenversicherung eine Feststellung der SVB benötigt? Beantragen Sie dann eine Prüfung Ihrer Wlz-Versicherungssituation.

In diesen Fällen brauchen Sie nicht immer eine Prüfung der Wlz-Versicherungssituation zu beantragen.

Wenn Sie außerhalb der Niederlande ein Praktikum machen oder ehrenamtlich, als Au-pair oder Ph.D.-Student/-in tätig sind und keinen Brief vom CAK erhalten haben, dann brauchen Sie keine Prüfung der Wlz-Versicherungssituation zu beantragen. Nehmen Sie in den genannten Situationen Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf.

Für wen können Sie die Prüfung der Versicherungssituation nach dem Wlz beantragen?

Sie können die Prüfung der Wlz-Versicherungssituation nur für Sie selbst und für Ihre Kinder unter 18 Jahren beantragen.

Haben Sie einen Partner/eine Partnerin oder Kinder, die älter als 18 Jahre sind? Diese müssen die Prüfung der Wlz-Versicherungssituation selbst beantragen. 

  1. Nicht früher als 8 Wochen vorher

    Verlassen Sie die Niederlande, zum Beispiel für ein Auslandspraktikum oder für eine längere Auslandsreise? Stellen Sie Ihren Antrag nicht früher als 8 Wochen, bevor Sie die Niederlande verlassen. Wir können nämlich erst dann eine Entscheidung treffen, wenn sich Ihre Situation geändert hat. Wir senden Ihnen den Bescheid, wenn Sie Ihr Praktikum oder Ihre Reise tatsächlich begonnen haben. 

    Haben sie einen Brief vom CAK erhalten? Dann können Sie den Antrag direkt stellen.

    Beachten Sie bitte, dass es bis zu 8 Wochen dauern kann, bis Ihr Antrag vollständig bearbeitet wurde.

  2. Schicken Sie Nachweise mit

    Senden Sie uns mit Ihrem Antrag auch Nachweise zu, zum Beispiel Nachweise über Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit. Welche Nachweise Sie genau mitschicken müssen, sehen Sie, wenn Sie das Antragsformular ausfüllen. 

  1. Telearbeit

    Üben Sie eine grenzüberschreitende Telearbeit aus? Dann kann dies Folgen für Ihre Sozialversicherung haben, unter anderem für Ihre Versicherung nach dem Wlz. Ab 1. Juli 2023 gelten die europäischen Regeln zur Bestimmung des anwendbaren Rechts wieder. Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Ausnahme von diesen europäischen Regeln beantragen.

    Stellen Sie auf der Seite „Grenzüberschreitende Telearbeit“ fest, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht? Oder möchten Sie keine Ausnahme von den europäischen Regeln beantragen? Füllen Sie dann ein Antragsformular für die Feststellung der Wlz-Versicherungssituation aus.

Es gibt 2 Möglichkeiten, eine Prüfung der Versicherungssituation nach dem Wlz zu beantragen:

  1. Online

    Klicken Sie auf „Anmelden“ und wählen Sie aus, wie Sie sich bei „Meine SVB“ anmelden möchten. Sie können den Antrag dann schnell und einfach stellen.

  2. Formular ausdrucken und ausfüllen

    Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus. Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es. Senden Sie das Formular per Post an:

    Sociale Verzekeringsbank
    Postbus 18607
    3501 CR Utrecht Niederlande

  3. Nach Ihrem Antrag

    Möchten Sie wissen, was geschieht, wenn Sie eine Prüfung der Wlz-Versicherungssituation beantragt haben? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie es nach Ihrem Antrag weitergeht:

Möchten Sie für Ihr Kind unter 18 Jahren einen Antrag stellen? Dies ist nur mit einem gedruckten Formular möglich.

Ist Ihr Kind 18 Jahre oder älter? Dann muss Ihr Kind den Antrag selbst stellen.

  1. Formular ausdrucken und ausfüllen

    Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus. Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es. Senden Sie das Formular per Post an:

    Sociale Verzekeringsbank
    Postbus 18607
    3501 CR Utrecht Niederlande

  2. Nach Ihrem Antrag

    Möchten Sie wissen, was geschieht, wenn Sie eine Prüfung der Wlz-Versicherungssituation beantragt haben? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie es nach Ihrem Antrag weitergeht: