Prüfung der Wlz-Versicherungssituation beantragen
Möchten Sie wissen, ob Sie nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz ) pflichtversichert sind? Zum Beispiel, weil Sie ein Schreiben vom CAK erhalten haben oder weil Ihre Krankenversicherung eine Feststellung der SVB benötigt? Beantragen Sie dann eine Prüfung Ihrer Wlz-Versicherungssituation.
In diesen Fällen brauchen Sie nicht immer eine Prüfung der Wlz-Versicherungssituation zu beantragen.
Wenn Sie außerhalb der Niederlande ein Praktikum machen oder ehrenamtlich, als Au-pair oder Ph.D.-Student/-in tätig sind und keinen Brief vom CAK erhalten haben, dann brauchen Sie keine Prüfung der Wlz-Versicherungssituation zu beantragen. Nehmen Sie in den genannten Situationen Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf.
Für wen können Sie die Prüfung der Versicherungssituation nach dem Wlz beantragen?
Sie können die Prüfung der Wlz-Versicherungssituation nur für Sie selbst und für Ihre Kinder unter 18 Jahren beantragen.
Haben Sie einen Partner/eine Partnerin oder Kinder, die älter als 18 Jahre sind? Diese müssen die Prüfung der Wlz-Versicherungssituation selbst beantragen.
Es gibt 2 Möglichkeiten, eine Prüfung der Versicherungssituation nach dem Wlz zu beantragen:
Möchten Sie für Ihr Kind unter 18 Jahren einen Antrag stellen? Dies ist nur mit einem gedruckten Formular möglich.
Ist Ihr Kind 18 Jahre oder älter? Dann muss Ihr Kind den Antrag selbst stellen.