Prüfung der Wlz-Versicherungssituation Schritt für Schritt nach Schreiben vom CAK
Sie haben ein Schreiben vom CAK erhalten und eine Prüfung Ihrer Versicherungssituation nach dem Wlz beantragt. Wir erklären Ihnen hier Schritt für Schritt, wie es jetzt weitergeht.
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Schritt 1: Stellen Sie den Antrag
Beantragen Sie bei uns die Prüfung Ihrer Versicherungssituation nach dem Wlz.
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Schritt 2: Sie erhalten eine Bestätigung
Sie bekommen von uns eine Bestätigung, wenn wir Ihren Antrag erhalten haben.
Haben Sie den Antrag über „Meine SVB“ gestellt? Dann sehen Sie die Bestätigung auf Ihrem Bildschirm, nachdem Sie den Antrag gestellt haben.
Haben Sie den Antrag per Post zugeschickt und nutzen Sie das digitale Nachrichtenfach („Berichtenbox“)? Dann erhalten Sie die Bestätigung in Ihrem Nachrichtenfach.
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Schritt 3: Wir prüfen Ihren Antrag
Es kann 8 Wochen dauern, bis Ihr Antrag vollständig geprüft wurde.
Brauchen wir weitere Informationen, um Ihren Antrag zu prüfen? Dann dauert es eventuell länger als 8 Wochen.
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Schritt 4: Wir informieren das CAK
Haben Sie die Prüfung beantragt, weil Sie ein Schreiben vom CAK erhalten haben? Dann informieren wir das CAK automatisch. So weiß das CAK direkt, dass wir Ihre Versicherungssituation nach dem Wlz prüfen.
Das CAK wartet das Ergebnis unserer Prüfung ab. Die Prüfung Ihrer Versicherungssituation muss hierzu aber innerhalb von 3 Monaten nach dem ersten Schreiben des CAK beantragt worden sein. In der Zwischenzeit verhängt das CAK kein Bußgeld.
Erhalten wir Ihren Antrag auf Prüfung der Versicherungssituation später? Dann müssen Sie vielleicht doch ein Bußgeld zahlen. Wenn Sie Fragen zum Bußgeld haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem CAK auf.
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Schritt 5: Wir stellen fest, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind
Wenn wir weitere Informationen oder Nachweise benötigen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
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Schritt 6: Sie erhalten unseren Bescheid
Nutzen Sie das digitale Nachrichtenfach („Berichtenbox“)? Dann erhalten Sie unseren Bescheid digital. Wenn Sie das Nachrichtenfach nicht nutzen, senden wir Ihnen den Bescheid per Post zu.
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Schritt 7: Wir informieren das CAK
Haben Sie ein Schreiben vom CAK erhalten? Dann informieren wir das CAK über unsere Feststellung Ihrer Versicherungssituation nach dem Wlz.