Sie kommen aus den ehemaligen niederländischen Antillen oder aus Aruba und studieren in den Niederlanden
Kommen Sie von einer der BES-Inseln oder aus Aruba, Curaçao oder Sint Maarten für ein Studium in die Niederlande? Dann können Sie in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz ), dem Allgemeinen Altersgesetz (AOW), dem Kindergeldgesetz und dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw ) pflichtversichert sein. Ob Sie versichert sind, hängt von Ihrer Situation ab, zum Beispiel ob Sie Einwohner/-in der Niederlande sind. Lesen Sie alle Voraussetzungen.
Pflichtversichert in den Niederlanden
Sie sind in jedem Fall in den Niederlanden pflichtversichert, wenn:
- Sie die niederländische Staatsangehörigkeit haben und
- Sie Einwohner/-in der Niederlande sind und nicht außerhalb der Niederlande arbeiten oder
- Sie kein Einwohner/keine Einwohnerin der Niederlande sind, aber neben Ihrem Studium nur in den Niederlanden arbeiten
In diesen Fällen brauchen Sie keine Prüfung der Wlz-Versicherungssituation zu beantragen.
Haben Sie jetzt eine private Krankenversicherung ? Dann müssen Sie in den Niederlanden zu einer Grundversicherung wechseln. Sie können frei wählen, bei welcher Krankenversicherung Sie diese Grundversicherung abschließen.
Wir überprüfen, ob es am Tag Ihrer Ankunft in den Niederlanden wahrscheinlich ist, dass Sie mindestens 3 Jahre in den Niederlanden bleiben werden. Wenn dies der Fall ist, werden Sie ab dem Tag Ihrer Ankunft als Einwohner/-in der Niederlande betrachtet, wenn Sie:
- eine Ausbildungsförderung vom Dienst Uitvoering Onderwijs (DUO) bekommen und
- den größten Teil der Kosten für Ihren Lebensunterhalt aus dem Einkommen bezahlen, das Sie aus den Niederlanden bekommen und
- nur für Urlaube oder Familienbesuche zu den BES-Inseln, nach Aruba, Curaçao oder Sint Maarten zurückkehren
Sind Sie sich nicht sicher? Oder wohnen Sie in den Niederlanden, arbeiten jedoch in einem anderen Land? Beantragen Sie dann eine Prüfung Ihrer Wlz-Versicherungssituation.
Steht am Tag Ihrer Ankunft in den Niederlanden bereits fest, dass Sie weniger als 3 Jahre in den Niederlanden bleiben werden? Und sind Sie nur in die Niederlande gekommen, um zu studieren? Dann werden Sie nicht als Einwohner/-in der Niederlande betrachtet.
Wenn Sie in den Niederlanden pflichtversichert sind
Wenn Sie Einwohner/-in der Niederlande sind, sind Sie meistens in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz), dem Allgemeinen Altersgesetz (AOW), dem Allgemeinen Kindergeldgesetz und dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) pflichtversichert.
Wlz und Krankenversicherung
Wenn Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, müssen Sie bei einem niederländischen Krankenversicherungsträger eine Krankenversicherung abschließen.