Sie wohnen mit 2 oder mehr Personen zusammen
Wohnen Sie mit 2 oder mehr Personen zusammen? Um die Höhe Ihrer AIO-Einkommensergänzung feststellen zu können, prüfen wir Ihre Wohnsituation, also zum Beispiel, ob Sie mit einem Kostenteiler zusammenwohnen oder ob Sie einen gemeinsamen Haushalt führen.
Für die Höhe Ihrer AIO-Einkommensergänzung ist es wichtig zu wissen, ob Sie mit einem Kostenteiler zusammenwohnen oder ob Sie mit einer anderen Person einen gemeinsamen Haushalt führen.
Wohnen Sie mit einer Person im Alter von mindestens 27 Jahren zusammen? Und ist diese Person nicht Ihr Partner/Ihre Partnerin? Dann gilt für Sie die Kostenteilernorm . Das bedeutet, dass Sie eine niedrigere AIO-Einkommensergänzung bekommen, und zwar auch dann, wenn sich der Kostenteiler nicht an den Haushaltskosten beteiligt und kein eigenes Einkommen hat.
Wohnen Sie mit mehreren Kostenteilern zusammen? Dann gilt: je mehr Kostenteiler, desto niedriger Ihre AIO-Einkommensergänzung.
Ein Kostenteiler ist:
- eine Person im Alter von mindestens 27 Jahren, die in Ihrer Wohnung wohnt
- Dies kann ein Bekannter sein oder ein Familienmitglied, zum Beispiel Ihr Kind, Ihr Bruder oder Ihre Schwester. Welche Beziehung Sie zum Kostenteiler haben, ist nicht wichtig.
Kein Kostenteiler ist eine Person:
- von der Sie ein Zimmer mieten oder bei der Sie als zahlender Gast wohnen
- an die Sie ein Zimmer vermieten oder die bei Ihnen als zahlender Gast wohnt
- unter 30 Jahren, die eine Ausbildung macht und hierfür eine Ausbildungsförderung (Niederlande: studiefinanciering) bekommen kann
Sie führen einen gemeinsamen Haushalt, wenn Sie:
- mit einer Person im Alter von mindestens 18 Jahren zusammenwohnen und
- Sie beide einen Beitrag zum Haushalt leisten. Dieser Beitrag kann ein finanzieller oder ein anderer Beitrag sein.
Der Beitrag zum Haushalt ist dasselbe wie das füreinander Sorgen und kann auf 2 Arten erfolgen:
- indem man sich an den Haushaltskosten beteiligt, zum Beispiel an den Wohnkosten, den Kosten für den Lebensunterhalt und den übrigen Kosten, oder
- indem man auf eine andere Art und Weise füreinander sorgt und zum Beispiel Reinigungsarbeiten im Haushalt, Einkäufe oder Behördengänge erledigt, sich um die Post kümmert oder die andere Person im Krankheitsfall pflegt.
Der finanzielle Beitrag oder das füreinander Sorgen muss einen bestimmten Umfang haben und regelmäßig stattfinden.
Führen Sie einen gemeinsamen Haushalt? Dann hängt der Betrag der AIO-Einkommensergänzung von der Anzahl der Personen ab, mit denen Sie einen gemeinsamen Haushalt führen.
Um festzustellen, wie viel AIO-Einkommensergänzung Sie bekommen können, prüfen wir zunächst Ihre Wohnsituation, also mit wie viel Personen Sie zusammenwohnen oder ob Sie einen gemeinsamen Haushalt führen.
Ihre Situation | Sie bekommen eine
AIO-Einkommensergänzung für |
Sie führen einen gemeinsamen Haushalt mit
1 Person |
Personen, die verheiratet sind |
Sie führen einen gemeinsamen Haushalt mit
2 oder mehr Personen |
Kostenteiler |
Sie wohnen mit einer Person zusammen, mit der Sie keinen gemeinsamen Haushalt führen | Personen, die allein wohnen |
Kurt und seine Partnerin Marianne wohnen gemeinsam mit ihrer Tochter Anne in einer Wohnung. Anne ist über 27 und zählt als Kostenteiler. Für Kurt und Marianne gilt die Kostenteilernorm für Personen, die verheiratet sind und mit einem Kostenteiler zusammenwohnen (1.713,15 €). Von diesem Normbetrag werden die AOW-Leistung und anderes Einkommen von Kurt und Marianne abgezogen. Ob Anne eigenes Einkommen hat oder im Haushalt hilft, spielt keine Rolle.
In bestimmten Situationen höhere AIO-Einkommensergänzung
Kann Ihr Partner oder Kostenteiler sich nicht an den Wohnkosten beteiligten, weil er oder sie zum Beispiel keine gültige Aufenthaltserlaubnis hat und deswegen nicht arbeiten darf? Und bekommt diese Person keine Sozialleistung? Dann kann es sein, dass Ihr Einkommen kaum zum Leben reicht.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir prüfen dann, ob Sie eine höhere AIO-Einkommensergänzung bekommen können.