Sie wohnen mit einer Person zusammen
Wohnen Sie mit einer anderen Person zusammen? Sind Sie zum Beispiel verheiratet, führen Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder wohnen Sie mit einem Kostenteiler zusammen? Dann hängt der Betrag Ihrer AIO-Einkommensergänzung von Ihrer Wohnsituation ab.
Wählen Sie Ihre Situation aus
Wohnen Sie mit der Person zusammen, mit der Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen? Und bekommt Ihr Partner/Ihre Partnerin selbst noch keine AOW-Leistung? Dann erhalten Sie den AIO-Betrag für Verheiratete.
Wohnen Sie mit noch weiteren Personen zusammen, die 27 Jahre oder älter sind? Dann gilt für Sie die Kostenteilernorm . Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Sie wohnen mit einem Kostenteiler zusammen“.
Wohnen Sie mit einer Person im Alter von 27 Jahren oder älter zusammen? Und ist diese Person nicht Ihr Partner/Ihre Partnerin? Dann gilt für Sie die Kostenteilernorm . Das bedeutet, dass Sie eine niedrigere AIO-Einkommensergänzung bekommen, und zwar auch dann, wenn sich der Kostenteiler nicht an den Haushaltskosten beteiligt und kein eigenes Einkommen hat.
Wohnen Sie mit mehreren Kostenteilern zusammen? Dann gilt: je mehr Kostenteiler, desto niedriger Ihre AIO-Einkommensergänzung.
Ein Kostenteiler ist:
- eine Person im Alter von mindestens 27 Jahren, die in Ihrer Wohnung wohnt
- Dies kann ein Bekannter sein oder ein Familienmitglied, zum Beispiel Ihr Kind, Ihr Bruder oder Ihre Schwester. Welche Beziehung Sie zum Kostenteiler haben, ist nicht wichtig.
Kein Kostenteiler ist eine Person:
- von der Sie ein Zimmer mieten oder bei der Sie als zahlender Gast wohnen
- an die Sie ein Zimmer vermieten oder die bei Ihnen als zahlender Gast wohnt
- unter 30 Jahren, die eine Ausbildung macht und hierfür eine Ausbildungsförderung (Niederlande: studiefinanciering) bekommen kann
Mieten oder vermieten Sie ein Zimmer? Dann liegt zwischen Ihnen und Ihrem Mieter oder Vermieter eine geschäftliche Beziehung vor. Die geschäftliche Beziehung zu Ihrem Mieter oder Vermieter müssen Sie jedoch mit einem Mietvertrag oder mit Kontoauszügen nachweisen. Geschäftliche Beziehungen zum eigenen Kind, Enkelkind, Vater, Bruder, zur Mutter oder Schwester werden von der SVB nicht berücksichtigt.
Wohnen Sie mit einer Person zusammen, mit der Sie eine geschäftliche Beziehung haben? Dann bekommen Sie eine AIO-Einkommensergänzung für Personen, die alleine wohnen. Dieser Betrag ist höher als der Leistungsbetrag für Zusammenwohnende.
Haben Sie keine geschäftliche Beziehung zu der Person, mit der Sie zusammenwohnen? Dann ist die andere Person ein Kostenteiler. Für Sie gilt dann die Kostenteilernorm . Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Sie wohnen mit einem Kostenteiler zusammen“.
Wann liegt eine geschäftliche Beziehung vor?
Die Voraussetzungen für eine geschäftliche Beziehung sind:
- Sie teilen Ihre Wohnung mit einer oder mehreren Personen. Sie mieten oder vermieten ein Zimmer. Oder Sie sind zahlender Gast bei einer anderen Person oder beherbergen einen zahlenden Gast.
- Die Beziehung zwischen Ihnen und der anderen Person oder den anderen Personen in der Wohnung ist rein geschäftlich.
- Sie und die andere Person oder die anderen Personen in der Wohnung haben eine schriftliche Vereinbarung zur Wohnsituation.
- Sie können die geschäftliche Beziehung mit einem Mietvertrag und mit Kontoauszügen nachweisen.
Für Familienmitglieder gilt:
- Sie können keine geschäftliche Beziehung zu Ihrem Kind, Ihrem Enkelkind, Ihrem Vater, Ihrer Mutter, Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester haben
- Sie können wohl eine geschäftliche Beziehung zu Ihrem Onkel, Ihrer Tante, Ihrem Neffen oder Ihrer Nichte haben
Vermieten Sie ein Zimmer? Dann ziehen wir Ihre Mieteinnahmen von Ihrer AIO-Einkommensergänzung ab.
Sie können den Mustermietvertrag oder den Mustervertrag für die Beherbergung eines zahlenden Gastes verwenden, den Sie auf unserer Website finden. Haben Sie noch etwas anderes vereinbart, das nicht in dem Mustervertrag steht (zum Beispiel an wie vielen Tagen in der Woche Sie zusammen essen)? Nehmen Sie diese Vereinbarungen dann in einer Anlage auf.
Wohnen Sie mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin zusammen und ziehen Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin in ein Pflegeheim? Dann ändert sich nach einem Aufenthalt von 3 Monaten der Betrag Ihrer AIO-Einkommensergänzung. Der zu Hause wohnende Partner erhält den AIO-Betrag für Personen, die alleine wohnen. Der im Pflegeheim wohnende Partner bekommt eine niedrigere AIO-Einkommensergänzung. Wohnen Sie beide in einem Pflegeheim? Dann bekommen Sie beide eine niedrigere AIO-Einkommensergänzung.
Werden Sie in ein niederländisches Pflegeheim aufgenommen, dann zahlen Sie einen Eigenanteil nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wet langdurige zorg, Wlz ). Dieser Betrag ist immer höher als Ihre AIO-Einkommensergänzung. Deshalb können wir diesen Betrag nicht von Ihrer AIO-Einkommensergänzung einbehalten. Wir teilen dem CAK mit, dass wir den Wlz-Eigenanteil nicht einbehalten. Das CAK berechnet dann die Höhe des Eigenanteils und nimmt Kontakt mit Ihnen auf.
Sie bekommen auch eine AOW-Leistung
Wenn Sie auch eine AOW-Leistung bekommen, erhalten Sie ein Schreiben von uns. In diesem Schreiben steht, dass Sie sich entscheiden können, ob Sie eine Leistung für Verheiratete oder eine Leistung für Alleinstehende bekommen möchten, wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen. Zusammen mit diesem Schreiben erhalten Sie auch ein Informationsblatt mit weiteren Informationen.
Sind Sie nicht verheiratet und kein eingetragener Lebenspartner und wohnen Sie mit einer anderen Person zusammen? Und führen Sie mit dieser Person einen gemeinsamen Haushalt ? Dann bekommen Sie den Betrag für zusammenwohnende Personen. Wenn Sie mit Ihrem Kind, Ihrem Vater oder Ihrer Mutter zusammenwohnen, sieht die SVB diese Wohnsituation nicht als einen gemeinsamen Haushalt an.
Sie führen einen gemeinsamen Haushalt, wenn Sie:
- mit einer Person im Alter von mindestens 18 Jahren zusammenwohnen und
- Sie beide einen Beitrag zum Haushalt leisten. Dieser Beitrag kann ein finanzieller oder ein anderer Beitrag sein.
Der Beitrag zum Haushalt ist dasselbe wie das füreinander Sorgen und kann auf 2 Arten erfolgen:
- indem man sich an den Haushaltskosten beteiligt, zum Beispiel an den Wohnkosten, den Kosten für den Lebensunterhalt und den übrigen Kosten, oder
- indem man auf eine andere Art und Weise füreinander sorgt und zum Beispiel Reinigungsarbeiten im Haushalt, Einkäufe oder Behördengänge erledigt, sich um die Post kümmert oder die andere Person im Krankheitsfall pflegt.
Der finanzielle Beitrag oder das füreinander Sorgen muss einen bestimmten Umfang haben und regelmäßig stattfinden.
Beispiel
Maria ist nicht verheiratet. Ihre Tochter Kim ist 38 Jahre und wohnt bei Maria. Kim beteiligt sich an den Wohnkosten, zum Beispiel an der Miete, den Einkäufen und den Kosten für Gas und Strom. Auch hilft Kim bei den täglichen Haushaltsarbeiten, zum Beispiel beim Kochen, Einkaufen, Putzen, und erledigt sonstige kleinere Arbeiten.
Weil Maria mit ihrer Tochter zusammenwohnt, sehen wir dies für die AIO-Leistung nicht als einen gemeinsamen Haushalt an. Ihre Tochter ist über 27 Jahre alt und zählt deshalb als Kostenteiler. Für Maria gilt die Kostenteilernorm.
Beispiel
Peter ist nicht verheiratet. Sein Enkel Martin ist 28 Jahre alt und wohnt bei ihm. Martin macht eine Ausbildung und beteiligt sich nur hin und wieder an den Kosten für die Einkäufe. Martin erledigt ab und zu kleinere Arbeiten.
Peter führt keinen gemeinsamen Haushalt mit seinem Enkel. Sein Enkel leistet fast keinen Beitrag zum Haushalt. Für Peter gilt der AIO-Betrag für Personen, die alleine wohnen. Martin ist über 27 Jahre alt, gilt jedoch nicht als Kostenteiler, weil er eine Ausbildung macht.
Wann liegt immer ein gemeinsamer Haushalt vor?
In den folgenden Situationen haben Sie nach dem AIO immer einen gemeinsamen Haushalt:
- Sie waren früher mit der anderen Person verheiratet.
- Sie haben früher mit der anderen Person zusammengewohnt.
- Sie und die andere Person haben ein gemeinsames Kind oder das Kind der einen Person wurde von der anderen Person anerkannt.
- Sie und die andere Person haben bei einem Notar einen Partnerschaftsvertrag geschlossen.
- Ihr Haushalt wird nach einer anderen Rechtsvorschrift oder Regelung bereits als gemeinsamer Haushalt betrachtet.
In bestimmten Situationen höhere AIO-Einkommensergänzung
Haben Sie kaum genug Geld zum Leben, weil Ihr Partner/Ihre Partnerin oder der Kostenteiler kein eigenes Einkommen hat oder nicht arbeiten darf, zum Beispiel, weil er/sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis hat? Dann können Sie eventuell eine höhere AIO-Einkommensergänzung bekommen. Nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf.
Sie lassen sich scheiden oder wohnen nicht mehr mit einer anderen Person zusammen
Trennen Sie sich von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin oder wohnen Sie nicht mehr mit einer anderen Person zusammen? Dann ändert sich der Betrag Ihrer AIO-Einkommensergänzung.