In welchem Land sind Sie sozialversichert?

Wohnen Sie in den Niederlanden und sind Sie in Belgien oder Deutschland selbstständig tätig? Oder wohnen Sie in Belgien oder Deutschland und sind Sie in den Niederlanden selbstständig tätig? Dann kann es sein, dass Sie die Rechtsvorschriften des jeweils anderen Landes beachten müssen.

Wählen Sie Ihre Situation aus und lesen Sie die Informationen.

Sie wohnen in den Niederlanden und sind ausschließlich in Belgien selbstständig tätig. Dann sind Sie in Belgien sozialversichert und müssen Sie die belgischen Rechtsvorschriften beachten.

Wann werden Sie in Belgien als Selbstständige/-r betrachtet?

In Belgien muss geprüft werden, ob Sie nach den belgischen Vorschriften selbstständig tätig sind. Die Prüfung wird von den Sozialversicherungskassen, der Nationalen Hilfskasse oder der Steuerbehörde ausgeführt.

Bei der Prüfung wird Folgendes berücksichtigt:

  • Ob Sie einen Beruf ausüben, ohne dass Sie hierfür an einen Arbeitsvertrag oder an das Statut der Beamten gebunden sind, und
  • Die Art und Weise, in der die belgische Steuerbehörde Ihr Einkommen besteuert

Welche Sozialversicherungen gelten für Sie?

Sind Sie nach den belgischen Vorschriften selbstständig tätig? Dann kann es sein, dass Sie in Belgien sozialversichert sind. Welche Leistungen, Zahlungen oder Rente Sie bekommen, hängt von Ihrem Beruf ab. Für „directeuren-grootaandeelhouders“ (Geschäftsführer mit erheblichen Geschäftsanteilen), mithelfende Ehepartner, haupt- oder nebenberuflich tätige Selbstständige gelten zum Beispiel andere Vorschriften.

Müssen Sie Beiträge zahlen?

Wenn Sie in Belgien sozialversichert sind, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge (sociale bijdragen) an eine Sozialversicherungskasse Ihrer Wahl zahlen.

Sie wohnen in den Niederlanden und sind ausschließlich in Deutschland selbstständig tätig. Dann müssen Sie die deutschen Rechtsvorschriften beachten.

Wann werden Sie in Deutschland als Selbstständige/-r betrachtet?

Sie werden in Deutschland als Selbstständige/-r betrachtet, wenn Sie Ihre Tätigkeit unter eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko ausüben. Wichtig ist auch, dass Sie mit der selbstständigen Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt bestreiten und einen Gewinn erzielen wollen. In Deutschland werden Selbstständige nicht automatisch in das deutsche System der sozialen Sicherheit aufgenommen. Selbstständige Künstler/-innen und Landwirte/Landwirtinnen sind aber zum Beispiel wohl in Deutschland sozialversichert.

Welche Sozialversicherungen gelten für Sie?

Sind Sie als Selbstständige/-r in Deutschland sozialversichert? Dann bauen Sie eine Altersrente auf und erfüllen die Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente. Wenn Sie 78 Wochen lang krank sind, haben Sie außerdem Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Müssen Sie Beiträge zahlen?

Wenn Sie in Deutschland sozialversichert sind, müssen Sie Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlen. Melden Sie sich hierfür bei der DRV an. Wenn das nicht möglich ist, verweist die DRV Sie an die zuständige Organisation.

Sie wohnen in Belgien oder Deutschland und sind ausschließlich in den Niederlanden selbstständig tätig. Dann sind Sie in den Niederlanden sozialversichert und müssen Sie die niederländischen Rechtsvorschriften beachten.

Wann werden Sie in den Niederlanden als Selbstständige/-r betrachtet?

Sie werden in den Niederlanden als Selbstständige/-r betrachtet, wenn Sie Ihre Tätigkeit unter eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko ausüben. Wichtig ist auch, dass Sie mit der selbstständigen Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt bestreiten und einen Gewinn erzielen wollen.

Welche Sozialversicherungen gelten für Sie?

Sie sind nach den folgenden niederländischen Gesetzen pflichtversichert:

  • Allgemeines Altersgesetz (AOW)
  • Allgemeines Hinterbliebenengesetz (Anw)
  • Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz)
  • Krankenversicherungsgesetz (Zvw), wenn Sie in den Niederlanden eine Krankenversicherung abgeschlossen haben

Müssen Sie Beiträge zahlen?

Wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind, müssen Sie an den Belastingdienst (die niederländische Steuerbehörde) Beiträge zahlen.

Burgerservicenummer beantragen

Wenn Sie in den Niederlanden Steuern zahlen müssen, brauchen Sie eine burgerservicenummer (BSN). Hierfür müssen Sie sich im niederländischen Melderegister (BRP) eintragen lassen. 

Weitere Informationen

Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie sozialversichert sind? Lesen Sie dann unsere Broschüre „Welche Rechtsvorschriften gelten?“.