Sie können nicht arbeiten
Sind Sie in einem anderen Land selbstständig tätig? Und werden Sie zum Beispiel krank, erwerbsgemindert oder schwanger? Dann kann es sein, dass Sie die Rechtsvorschriften von mehreren Ländern beachten müssen.
Wählen Sie Ihre Situation aus und lesen Sie die Informationen.
Wohnen Sie in den Niederlanden und sind Sie ausschließlich in Belgien selbstständig tätig? Dann sind Sie in der Regel in Belgien sozialversichert .
Sie werden arbeitslos
In bestimmten Fällen können Sie aus Belgien eine Überbrückungszahlung für Selbstständige bekommen.
Sie werden erwerbsgemindert
In Belgien können Sie eine Leistung aus der Krankenversicherung bekommen, wenn Sie krank oder erwerbsgemindert sind. Sind Sie erwerbsgemindert? Dann darf die Erwerbsminderung nicht die Folge eines schweren Fehlers sein, den Sie selbst gemacht haben.
Sie können eine Leistung bekommen, wenn Sie:
- Mitglied bei einem Versicherungsträger sind. Ein Versicherungsträger ist eine der Krankenkassen oder der Regionalstellen der Hilfskasse für Kranken- und Invaliditätsversicherung (HZIV)
- Mitglied bei einem Sozialversicherungsfonds für Selbstständige sind
- die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben
Waren Sie mindestens 8 Tage erwerbsgemindert? Dann bekommen Sie eine Erwerbsminderungsleistung für maximal 12 Monate. Die Höhe dieser Leistung hängt von Ihrer Familiensituation ab und davon, ob Sie Hilfe von Dritten benötigen.
Sie sind schwanger
Vielleicht haben Sie vor und nach Ihrer Schwangerschaft Anspruch auf bezahlten Schwangerschaftsurlaub für einen Zeitraum von 15 Wochen und können Sie für diesen Zeitraum Mutterschaftsgeld bekommen. Diese Leistung wird von Ihrem Versicherungsträger gezahlt. Der Pflichtzeitraum des Schwangerschaftsurlaubs muss eine Woche vor dem errechneten Geburtstermin und 2 Wochen nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. In diesen 3 Wochen dürfen Sie nicht arbeiten.
Wohnen Sie in den Niederlanden und sind Sie ausschließlich in Deutschland selbstständig tätig? Dann sind Sie in der Regel in Deutschland sozialversichert .
Sie werden arbeitslos
In Deutschland können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit die Fortsetzung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung beantragen. Sie können auch bei einer Versicherung eine private Versicherung gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit abschließen.
Sie werden krank
Sie sind in Deutschland nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie können eine private Krankenversicherung abschließen.
In Deutschland können Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Sie bekommen dann für die ersten 78 Wochen der Krankheit Krankengeld.
In den Niederlanden bekommen Sie keine Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz (ZW ). Sie können aber beim UWV eine freiwillige Versicherung nach dem Krankengeldgesetz beantragen.
Sie werden erwerbsgemindert
Für Sie besteht in Deutschland keine Versicherungspflicht für das Risiko der Erwerbsminderung . Sie können eine private Versicherung abschließen.
Nach 78 Wochen der Krankheit können Sie in Deutschland eine Erwerbsminderungsleistung bekommen. Hierfür müssen Sie wohl eine Versicherung abgeschlossen haben. Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) können Sie die Fortsetzung der freiwilligen deutschen Erwerbsminderungsleistung beantragen.
In den Niederlanden können Sie beim UWV eine freiwillige Ewerbsminderungsversicherung abschließen. Sie bekommen dann eine Leistung, wenn Sie:
- in der Vergangenheit in den Niederlanden versichert waren und eine deutsche Erwerbsminderungsrente erhalten oder
- freiwillig gegen das Risiko der Erwerbsminderung versichert waren
- Weitere Informationen zur Arbeitslosigkeit auf der Website der Bundesagentur für Arbeit Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente auf der Website der DRV Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur freiwilligen Versicherung auf der Website des UWV (in niederländerischer Sprache) Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wohnen Sie in Belgien und sind Sie ausschließlich in den Niederlanden selbstständig tätig? Dann sind Sie in der Regel in den Niederlanden sozialversichert .
Sie werden arbeitslos, krank oder erwerbsgemindert
In den Niederlanden sind Sie als Selbstständige/-r nicht gegen den Verlust des Einkommens versichert, wenn Sie arbeitslos, krank oder erwerbsgemindert werden. Sie können eventuell eine private Versicherung abschließen.
Sie sind schwanger
Vielleicht können Sie für die Zeit Ihres Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaubs eine Leistung bekommen. Diese Leistung wird aus der niederländischen Regelung für schwangere Selbstständige (Zelfstandige en Zwanger-regeling, ZEZ) gezahlt. Dann können Sie für einen Zeitraum von mindestens 16 Wochen eine Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistung bekommen.
- Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsleistung für Selbstständige (in niederländerischer Sprache) Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur ZEZ-Leistung auf der Website des UWV (in niederländerischer Sprache) Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wohnen Sie in Deutschland und sind Sie ausschließlich in den Niederlanden selbstständig tätig? Dann sind Sie in der Regel in den Niederlanden sozialversichert .
Sie werden arbeitslos
In den Niederlanden sind Sie nicht nach dem niederländischen Arbeitslosenversicherungsgesetz (Werkloosheidswet, WW ) versichert. Das bedeutet, dass Sie keine Arbeitslosenleistung bekommen. Sie können beim UWV eine freiwillige Arbeitslosenversicherung oder bei einer Versicherung eine private Arbeitslosenversicherung beantragen.
Sie werden krank
In den Niederlanden bekommen Sie keine Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz (Ziektewet, ZW ). Sie können beim UWV eine freiwillige Versicherung nach dem Krankengeldgesetz beantragen oder eine private Versicherung abschließen.
In Deutschland können Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Sie bekommen dann für die ersten 78 Wochen der Krankheit Krankengeld. Sie können hierfür bei einer Versicherung in Deutschland eine private Versicherung abschließen.
Sie werden erwerbsgemindert
In den Niederlanden können Sie beim UWV eine freiwillige Versicherung nach dem niederländischen Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (Wet Werk en Inkomen naar Arbeidsvermogen, WIA ) abschließen. Sie können auch eine private Versicherung abschließen. In Deutschland können Sie die Fortsetzung der freiwilligen Erwerbsminderungsleistung beantragen.
Wenn Sie eine Versicherung abschließen, sollten Sie berücksichtigen, dass die Erwerbsminderungsleistungen in den Niederlanden und Deutschland jeweils ein anderes Beginndatum haben. In den Niederlanden können Sie nach 104 Wochen der Krankheit eine WIA-Leistung bekommen. In Deutschland können Sie nach 78 Wochen eine Leistung bekommen, wenn Sie gegen das Risiko der Erwerbsminderung versichert sind.
Sie sind schwanger
Vielleicht können Sie für die Zeit Ihres Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaubs eine Leistung bekommen. Diese Leistung wird aus der niederländischen Regelung für schwangere Selbstständige (Zelfstandige en Zwanger-regeling, kurz: ZEZ-Leistung) gezahlt. Dann können Sie für einen Zeitraum von mindestens 16 Wochen eine Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistung bekommen.
- Weitere Informationen zur freiwilligen Versicherung auf der Website des UWV (in niederländerischer Sprache) Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur deutschen Erwerbsminderungsrente auf der Website der Deutschen Rentenversicherung Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur ZEZ-Leistung auf der Website des UWV (in niederländerischer Sprache) Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.