Anmelden bei TWinternet mit eHerkenning

eHerkenning ist eine sichere Anmeldemethode für Unternehmer. Hiermit können Sie online Angelegenheiten mit niederländischen Behörden regeln. Für die Anmeldung in TWinternet benötigen Sie ab dem 25. April 2023 eHerkenning. 

Sie beantragen eHerkenning bei einem von den niederländischen Behörden anerkannten Anbieter.

eHerkenning ist eine mit DigiD vergleichbare Anmeldemethode für Unternehmen.

Mit eHerkenning melden Sie sich als Unternehmen auf sichere Weise mit demselben Kennwort bei der SVB und bei anderen niederländischen Behörden an, zum Beispiel beim UWV, bei der KvK (der niederländischen Handelskammer) oder beim Belastingdienst (der niederländischen Steuerbehörde). 

Für die Anmeldung bei TWinternet brauchen Sie eHerkenning mit der Sicherheitsstufe EH3. Ihre Daten sind dann geschützt und Sie haben einen sicheren Online-Zugang zu TWinternet. Sicherheitsstufe EH3 bedeutet, dass Sie sich über eHerkenning anmelden mit:

  • Benutzernamen und
  • Kennwort und
  • einer zusätzlichen Kontrolle. Die Art der Kontrolle hängt vom Anbieter ab und kann ein Code sein, der per SMS an Ihr Telefon gesandt wird, oder ein PIN-Code (über ein Token).

Sie können eHerkenning bei einem von den niederländischen Behörden anerkannten Anbieter beantragen. Nur diese Anbieter erfüllen die von der niederländischen Regierung (Rijksoverheid ) festgelegten Voraussetzungen und dürfen eHerkenning bereitstellen. 

Wahl des Anbieters – hierauf sollten Sie achten:

Sicherheitsniveau

Für TWinternet brauchen Sie mindestens die Sicherheitsstufe EH3. Für diese Sicherheitsstufe ist die Überprüfung Ihrer Identität notwendig. Beim Termin mit Ihrem Anbieter müssen Sie daher einen Identitätsnachweis vorlegen. 

Vollmacht für Mitarbeiter/-innen

Soll Ihr Mitarbeiter/Ihre Mitarbeiterin A1-Bescheinigungen für Ihr Unternehmen beantragen? Bevollmächtigen Sie dann bei Ihrem Anbieter die Mitarbeiter/-innen, die sich mit eHerkenning (Sicherheitsstufe EH3) bei TWinternet anmelden müssen. 

eHerkenning unter Ihrer KvK-Nummer oder KvK-Niederlassungsnummer beantragen

Sie können eHerkenning mit Ihrer KvK-Nummer beantragen und die Vollmachten über die KvK-Niederlassungsnummer (vestigingsnummer) erteilen. Teilen Sie uns die Niederlassungsnummer mit, wenn Sie das TWinternet-Benutzerkonto beantragen. 

Brauchen Sie A1-Bescheinigungen für mehrere Niederlassungen? Dann müssen Sie für jede Niederlassung ein eigenes TWinternet-Benutzerkonto beantragen. 

Sind Sie eine Stiftung oder ein Verein und haben Sie keine KvK-Niederlassungsnummer? Verwenden Sie dann Ihre RSIN-Nummer. Bitte beachten Sie: Geben Sie erst 3 Mal Null ein und danach Ihre RSIN. Die RSIN-Nummer besteht aus 9 Zahlen, zum Beispiel: 000123456789.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Weitere Informationen zur eHerkenning erhalten Sie bei Ihrem Anbieter.

Vollmacht für externe Dienstleister

Mit einer besonderen Vollmacht (ketenmachtiging) kann ein externer Dienstleister Angelegenheiten für Sie in Twinternet regeln. Auf der Website eherkenning.nl sehen Sie, wie Sie einen externen Dienstleister über eHerkenning bevollmächtigen.

Kosten

Die Nutzung von eHerkenning kostet Geld. Welchen Betrag Sie zahlen müssen, hängt von Ihrem Anbieter ab. Vergleichen Sie Leistungen der Anbieter und wählen Sie einen Anbieter aus. Dieser kann Ihnen auch weitere Informationen erteilen.

Sie haben eHerkenning unter der KvK-Nummer Ihres Unternehmens

Brauchen Sie für mehrere Niederlassungen A1-Bescheinigungen? Beantragen Sie dann für jede Niederlassung bei uns ein separates TWinternet-Benutzerkonto und geben Sie für jedes Konto die bei der niederländischen Handelskammer registrierte Niederlassungsnummer (KvK-vestigingsnummer) an. 

Sie haben eHerkenning unter Ihrer KvK-Niederlassungsnummer

Beantragen Sie bei uns mit eHerkenning unter Ihrer KvK-Niederlassungsnummer ein Benutzerkonto. 

Was brauchen Sie, um sich mit eHerkenning bei TWinternet anmelden zu können?

  • Benutzerkonto für TWinternet
  • Vertrag mit einem Anbieter von eHerkenning für die Sicherheitsstufe EH3 oder höher
  • Vollmacht für die Person, die über eHerkenning in TWinternet Angelegenheiten bei der SVB erledigen soll
  • Haben Sie einen externen Dienstleister beauftragt? Sorgen Sie dann dafür, dass Sie diesem Dienstleister eine Vollmacht erteilen.