Häufig gestellte Fragen zu TWinternet
Sie können ein TWinternet-Benutzerkonto einrichten beantragen, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in den Niederlanden hat. Haben Sie Fragen? Bei den häufig gestellten Fragen finden Sie bereits viele Antworten.
Sie können das TWinternet-Benutzerkonto online über eHerkenning beantragen. Hierfür brauchen Sie Ihre Lohnsteuernummer, die Nummer der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) und Ihre Niederlassungsnummer.
Für die Anmeldung bei TWinternet benötigen Sie eHerkenning (Sicherheitsstufe EH3).
Lassen Sie Ihre Stiftung oder Ihren Verein bei der Kamer van Koophandel eintragen. Wenn Sie dort eingetragen sind, können Sie mit eHerkenning ein Benutzerkonto für TWinternet beantragen.
Erst werden bestimmte Angaben kontrolliert. Ist der Entsendezeitraum korrekt? Erfüllt Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin alle Voraussetzungen für eine Entsendung? Dann können wir Ihren Antrag sofort erledigen.
Manchmal benötigen wir mehr Informationen, zum Beispiel wenn für denselben Zeitraum noch eine andere Bescheinigung ausgestellt wurde. Dann nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Ihr Antrag erscheint dann noch nicht in der Übersicht.
Befindet sich Ihr Unternehmenssitz außerhalb der Niederlande? Dann können Sie die A1-Bescheinigung nicht online beantragen. Laden Sie das Antragsformular herunter und senden Sie uns den Antrag per Post zu.