Wann ist Ihr Vater/Ihre Mutter für die Waisenleistung versichert?
Der zuletzt gestorbene Elternteil muss am Sterbedatum nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert gewesen sein. Ob dies ein biologisches Elternteil oder Adoptivelternteil ist, spielt keine Rolle. Die Waisenleistung wird im Gesetz Anw geregelt
Der Elternteil war in der Regel versichert, wenn er oder sie in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet hat. Es gibt aber auch Ausnahmen. Auf dieser Seite nennen wir einige Situationen, in denen ein Elternteil trotzdem wohl oder nicht versichert war.
Ausnahmen von der Versicherung
Wählen Sie eine Situation aus und lesen Sie, welche Ausnahmen es gibt.
In den folgenden Situationen war Ihr Elternteil nicht in den Niederlanden versichert, obwohl er oder sie in den Niederlanden gewohnt hat:
- Ihr Elternteil hat außerhalb der Niederlande in einem Land der Europäischen Union (EU ), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR ) oder in einem Vertragsstaat gearbeitet und hatte keine Entsendebescheinigung
- Ihr Elternteil hat außerhalb der Niederlande in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat gearbeitet. Er oder sie war bei einem Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der Niederlande beschäftigt oder selbstständig erwerbstätig.
- Ihr Elternteil war diplomatischer oder konsularischer Vertreter eines anderen Landes
- Ihr Elternteil wurde in die Niederlande entsandt. Er oder sie war Mitglied des administrativen, technischen oder Geschäftspersonals der diplomatischen Vertretung oder des Konsulats eines anderen Landes. Er oder sie hat kürzer als 10 Jahre in den Niederlanden gearbeitet.
- Ihr Elternteil war als Beamter/Beamtin einer internationalen Organisation tätig, zum Beispiel bei der NATO (Nordatlantikpakt) oder der EU
- Ihr Elternteil war für die staatliche Behörde eines anderen Landes tätig oder für eine staatliche Behörde von Curaçao, Aruba oder Sint Maarten
- Ihr Elternteil hat im internationalen Transportwesen für einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der Niederlande gearbeitet. Er oder sie hat Personen oder Waren befördert, und zwar vor allem außerhalb der Niederlande. Innerhalb der EU und des EWR gelten andere Vorschriften.
- Ihr Elternteil hat in den Niederlanden mit einer Entsendebescheinigung aus einem anderen Land gearbeitet
- Ihr Elternteil hat sich im Rahmen einer Ausbildung vorübergehend in den Niederlanden aufgehalten und nicht gearbeitet
Eine Voraussetzung für den Erhalt einer niederländischen Waisenleistung ist, dass Sie in den Niederlanden oder in einem Land der Europäischen Union (EU ), einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR ) oder in einem Vertragsstaat wohnen. Außerdem gilt:
- Ihr zuletzt verstorbener Elternteil muss am Sterbedatum nach dem Hinterbliebenengesetz Ihres Wohnlandes versichert gewesen sein oder
- Sie erhalten nach dem Tod Ihres zuletzt verstorbenen Elternteils eine gesetzliche Waisenleistung aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz
Wenn Ihr Elternteil nicht in den Niederlanden gewohnt hat, war er oder sie in den folgenden Situationen trotzdem in den Niederlanden versichert:
- Ihr Elternteil war Arbeitnehmer/-in in den Niederlanden und hat hier Steuern und Beiträge abgeführt. Er oder sie hatte keine Entsendebescheinigung aus einem anderen Land
- Ihr Elternteil hat eine selbstständige Tätigkeit in den Niederlanden ausgeübt und der Gewinn aus einem niederländischen Unternehmen musste in den Niederlanden für die Einkommenssteuer versteuert werden
- Ihr Elternteil hat vorübergehend außerhalb der Niederlande gearbeitet und hatte eine niederländische Entsendebescheinigung
- Ihr Elternteil war als niederländischer Beamter/niederländische Beamtin außerhalb der Niederlande für eine niederländische Botschaft oder ein niederländisches Konsulat tätig. Oder Ihr Elternteil hat bei einer anderen staatlichen Behörde der Niederlande gearbeitet.
- Ihr Elternteil hat im internationales Transportwesen für ein niederländisches Unternehmen gearbeitet. Er oder sie transportierte Personen oder Waren. Hat Ihr Elternteil überwiegend im Wohnland gearbeitet? Oder hat er oder sie für eine Zweigstelle des Arbeitgebers außerhalb der Niederlande gearbeitet? Dann war Ihr Elternteil versichert
- Ihr Elternteil hat sich vorübergehend für eine Ausbildung oder ein Studium außerhalb der Niederlande aufgehalten und dort nicht gearbeitet
- Ihr Elternteil wurde in einer bestimmten Pflegeeinrichtung außerhalb der Niederlande behandelt, zum Beispiel im niederländischen Asthmazentrum in Davos
Besondere Voraussetzungen bei Wohnort oder Arbeit außerhalb der Niederlande
Wählen Sie die Situation aus, die auf Ihr Elternteil und auf Sie zutrifft:
Wohnen Sie in den Niederlanden oder in einem anderen Land der Europäischen Union (EU ), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR ) oder in einem Vertragsstaat ? Dann bekommen Sie eine Waisenleistung, wenn:
- Ihr zuletzt verstorbener Elternteil am Sterbedatum für eine Waisenleistung in Ihrem Wohnland versichert war oder
- Sie nach dem Tod Ihres zuletzt verstorbenen Elternteils eine gesetzliche Waisenleistung aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz bekommen
Wie hoch Ihre niederländische Waisenleistung ist, hängt davon ab, wie viele Jahre Ihr zuletzt verstorbener Elternteil in den Niederlanden gearbeitet hat. Je mehr Jahre dies waren, desto höher ist die Waisenleistung.
Sie erhalten eine Waisenleistung, wenn Ihr zuletzt verstorbener Elternteil:
- früher in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet hat und
- am Sterbedatum für die Waisenleistung in einem Land der Europäischen Union (EU ) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR ) oder in einem Vertragsstaat versichert war
Wie hoch Ihre Waisenleistung ist, hängt davon ab, wie viele Jahre Ihr Elternteil in den Niederlanden gearbeitet hat. Je mehr Jahre dies waren, desto höher ist die Waisenleistung.
Die Situation Ihres Elternteils ist anders
Zweifeln Sie, welche Situation auf Sie zutrifft? Oder war die Situation Ihres Elternteils anders? Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.