In welchem Land ist Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin sozialversichert?

Arbeitet Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin in einem anderen Land als dem Land, in dem sich der Sitz Ihres Unternehmens befindet? Dann kann es sein, dass Sie die Rechtsvorschriften eines anderen Landes beachten müssen. 

Wählen Sie eine Situation aus und lesen Sie die Informationen.

Befindet sich der Sitz Ihres Unternehmens in den Niederlanden und arbeitet Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin ausschließlich in Belgien? Dann kann es sein, dass Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin in Belgien sozialversichert ist und dass Sie die belgischen Rechtsvorschriften beachten müssen. 

Befindet sich der Sitz Ihres Unternehmens in den Niederlanden und arbeitet Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin ausschließlich in Deutschland? Dann kann es sein, dass Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin in Deutschland sozialversichert ist und dass Sie die deutschen Rechtsvorschriften beachten müssen. 

Befindet sich der Sitz Ihres Unternehmens in Belgien oder Deutschland und arbeitet Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin ausschließlich in den Niederlanden? Dann kann es sein, dass Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin in den Niederlanden sozialversichert ist und dass Sie die niederländischen Rechtsvorschriften beachten müssen.

Wird Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin vorübergehend in einem anderen Land arbeiten? Dann kann er oder sie in bestimmten Fällen in dem Land sozialversichert bleiben, in dem sich der Sitz Ihres Unternehmens befindet. Das nennt man Entsendung.

Nachweis über die geltenden Rechtsvorschriften

Wenn Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin in einem anderen Land arbeiten soll, braucht er oder sie eine A1-Bescheinigung. Diese Bescheinigung gilt als Nachweis darüber, in welchem Land Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin sozialversichert ist.

  • Wohnt Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin in den Niederlanden? Dann können Sie die A1-Bescheinigung bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) beantragen.
  • Wohnt Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin in Belgien? Dann können Sie die A1-Bescheinigung über die Website socialsecurity.be beantragen.
  • Wohnt Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin in Deutschland? Dann können Sie die A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse beantragen, bei der Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin versichert ist. Hat Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin eine private Krankenversicherung? Dann können Sie die A1-Bescheinigung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.

Weitere Informationen

Möchten Sie wissen, in welchem Land Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin sozialversichert ist? Lesen Sie dann unsere Broschüre „Welche Rechtsvorschriften gelten?“