In welchem Land zahlen Sie Beiträge?
Sie zahlen für Ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Beiträge zur Sozialversicherung . In welchem Land Sie die Beiträge zahlen müssen, hängt von dem Land ab, in dem sich der Sitz Ihres Unternehmens befindet und in dem Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin arbeitet.
Wählen Sie eine Situation aus und lesen Sie die Informationen.
Sind Sie ein Arbeitgeber mit Sitz in den Niederlanden? Und arbeitet Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin ausschließlich in Belgien? Dann ist Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin in der Regel in Belgien sozialversichert . Sie zahlen in Belgien Sozialversicherungsbeiträge an das Landesamt für soziale Sicherheit (LASS). Sie müssen sich als Arbeitgeber beim LASS eintragen lassen und Ihren Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin dort anmelden.
Jedes Mal, wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer/Ihrer Arbeitnehmerin das Arbeitsentgelt auszahlen, müssen Sie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge vom Entgelt einbehalten. Vom Arbeitsentgelt müssen allgemeine und besondere Beiträge einbehalten werden. Zu den allgemeinen Beiträgen zählen:
- der Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 13,07 % des Bruttoarbeitsentgelts des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin und
- der Arbeitgeberbeitrag in Höhe von ungefähr 25 % des Bruttoarbeitsentgelts
Der besondere Beitrag ist ein zusätzlicher Betrag, den Sie in bestimmten Fällen vom Arbeitsentgelt Ihres Arbeitnehmers/Ihrer Arbeitnehmerin einbehalten müssen. Ob Sie den Beitrag einbehalten müssen, hängt von der Höhe des Arbeitsentgelts und von Ihrer Situation als Arbeitgeber und/oder der Situation Ihres Arbeitnehmers/Ihrer Arbeitnehmerin ab. In Belgien gibt es viele verschiedene besondere Beiträge. Alle Beiträge, die Sie vom Arbeitsentgelt Ihres Arbeitnehmers/Ihrer Arbeitnehmerin einbehalten, müssen Sie nach dem Ende eines Quartals an das LASS überweisen.
Administrative Aufgaben
In Belgien müssen Sie auch noch andere administrative Angelegenheiten regeln, zum Beispiel die betriebliche Vorveranlagung (bedrijfsvoorheffing) und Lohnabrechnung. Wir empfehlen Ihnen, für diese administrativen Aufgaben eine bevollmächtigte Person zu beauftragen. In Belgien nennt man diese Person einen „Mandataris“. Sie können hierfür eine schriftliche Vereinbarung mit einem Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung (sociaal secretariaat) schließen oder diese Aufgaben selbst erledigen.
- Weitere Informationen zu den Sozialversicherungsbeiträgen und den administrativen Anweisungen auf der Website socialsecurity.be Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Informationen zu den besonderen Beiträgen auf der Website socialsecurity.be Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Sind Sie ein Arbeitgeber mit Sitz in den Niederlanden? Und arbeitet Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin ausschließlich in Deutschland? Dann ist Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin in der Regel in Deutschland sozialversichert . Für Ihren Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin müssen Sie Beiträge an die Krankenkasse zahlen. Hierfür müssen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen.
Wenn Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin in Deutschland sozialversichert ist, empfehlen wir Ihnen, in Deutschland eine bevollmächtigte Person zu beauftragen. Die bevollmächtigte Person kann der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin selbst sein oder eine dritte Person, zum Beispiel ein Steuerberater/eine Steuerberaterin. Die bevollmächtigte Person registriert die Daten zu den Gehältern auf Deutsch und bewahrt diese für den Fall einer Überprüfung auf.
Sind Sie ein Arbeitgeber mit Sitz in Belgien oder Deutschland? Und arbeitet Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin ausschließlich in den Niederlanden? Dann ist Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin in der Regel in den Niederlanden sozialversichert . Sie zahlen in den Niederlanden Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnabgaben an den Belastingdienst (die niederländische Steuerbehörde). Als Arbeitgeber müssen Sie sich beim Belastingdienst eintragen lassen und Ihren Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin dort anmelden.
Sozialversicherungen
Zu den niederländischen Sozialversicherungen zählen die Arbeitnehmerversicherungen , Volksversicherungen und das Krankenversicherungsgesetz (Zvw ).
Lohnabgaben und Lohnsteuer
Für Ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zahlen Sie in den Niederlanden Lohnabgaben. Zu den Lohnabgaben zählen die Beiträge für die Arbeitnehmer- und Volksversicherungen und für das Krankenversicherungsgesetz. Vielleicht müssen Sie auch Lohnsteuer an den Belastingdienst zahlen. Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung (ein Vorschuss) auf die Einkommensteuer . Für die Zahlung der Lohnsteuer brauchen Sie eine Lohnabgabennummer, die Sie beim Belastingdienst beantragen können, wenn Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin zum ersten Mal in den Niederlanden arbeitet. Verwenden Sie hierfür das Formular „Aanmelding onderneming buitenland“ (Anmeldung eines nichtniederländischen Unternehmens), das Sie von der Website des Belastingdienst herunterladen können.
Administrative Aufgaben
In den Niederlanden müssen Sie auch noch andere administrative Aufgaben erledigen, zum Beispiel die Lohnabrechnung. Wir empfehlen Ihnen, dies von einem Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung ausführen zu lassen, vor allen Dingen dann, wenn Sie keine Niederlassung in den Niederlanden haben. Sie können die administrativen Aufgaben aber auch selbst erledigen.
- Formular „Aanmelding onderneming buitenland“ von der Website des Belastingdienst herunterladen (in niederländerischer Sprache) Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur Beantragung einer Lohnabgabennummer auf der Website des Belastingdienst (in niederländerischer Sprache) Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zu den Lohnabgaben und zur grenzüberschreitenden Arbeit im Handbuch Loonheffingen 2023 (in niederländerischer Sprache) Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.