Welche Änderungen müssen Sie melden?

Sind Sie Arbeitgeber oder selbstständig tätig? Lesen Sie hier, welche Änderungen Sie melden müssen.

Sie sind Arbeitgeber

Endet die Tätigkeit Ihres Arbeitnehmers/Ihrer Arbeinehmerin an einem anderen Datum, als auf der A1-Bescheinigung/certificate of coverage angegeben? Teilen Sie uns dies bitte mit. Wir prüfen dann, ob eine neue Bescheinigung ausgestellt werden muss.

Melden Sie uns das neue Enddatum online über TWinternet.

  • Melden Sie sich bei Ihrem Benutzerkonto von TWinternet an.
  • Klicken Sie auf „Overzicht A1 (E)101-verklaringen“ (Übersicht A1 (E)101-Bescheinigungen).
  • Klicken Sie auf „Wijzigen“ (Ändern).
  • Ändern Sie das Enddatum der Bescheinigungen, die bereits genehmigt wurden.

Möchten Sie für mehrere Arbeitnehmer/-innen gleichzeitig das Enddatum der Tätigkeit ändern? Das ist nur möglich, wenn das Enddatum für alle Arbeitnehmer/-innen gleich ist.

  • Wählen Sie die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus, deren Tätigkeit am selben Datum endet.
  • Klicken Sie auf „Wijzig werkperiode geselecteerde personen“ (Arbeitszeitraum für die ausgewählten Personen ändern) .
  • Geben Sie ein neues Enddatum ein.

Entsendezeitraum verlängern

Möchten Sie eine A1-Bescheinigung/certificate of coverage verlängern? Das ist nur möglich, wenn die Entsendung insgesamt nicht länger als 2 Jahre dauert. Ist der Entsendezeitraum länger als 2 Jahre? Senden Sie uns dann einen neuen Antrag zu.

Anfangsdatum anpassen

Möchten Sie das Anfangsdatum einer A1-Bescheinigung/certificate of coverage ändern? Senden Sie uns dann einen neuen Antrag zu.

Zieht Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin um? Und wird er/sie dadurch in einem anderen Land versichert sein? Dann teilen wir Ihnen dies mit. Wird sich die Versicherung nicht ändern? Bleibt Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin weiterhin in den Niederlanden versichert? Dann bekommt er/sie eine neue A1-Bescheinigung/certificate of coverage, auf der die neue Adresse steht.

Haben Sie Fragen hierzu? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.

Wird Ihr Arbeitnehmer weniger als 25 % der gesamten Arbeitszeit im Wohnland arbeiten? Teilen Sie uns dies mit. Wenn Ihr Arbeitnehmer dadurch in einem anderen Land pflichtversichert wird, informieren wir Sie hierüber.

Bekommt Ihr Unternehmen eine neue Lohnabgabennummer? Teilen Sie uns dies bitte mit. Wir prüfen dann, ob eine neue Bescheinigung ausgestellt werden muss.

Vergessen Sie nicht, über TWinternet ein neues Benutzerkonto und ein neues Kennwort zu beantragen, wenn Ihr Unternehmen eine neue Lohnabgabennummer bekommt.

Sie sind selbstständig tätig

Informieren Sie uns, wenn sich der Entsendezeitraum ändert.

Teilen Sie uns mit, wenn Sie umziehen. Wenn Sie durch Ihren Umzug in einem anderen Land pflichtversichert werden, informieren wir Sie. Bleiben Sie weiterhin in den Niederlanden versichert? Dann bekommen Sie eine neue A1-Bescheinigung/certificate of coverage, auf der die neue Adresse steht.

Werden Sie in Ihrem Wohnland weniger als 25 % Ihrer gesamten Arbeitszeit arbeiten? Teilen Sie uns dies mit. Wenn Sie hierdurch in einem anderen Land pflichtversichert werden, informieren wir Sie.