Widerspruch und Klage
Sind Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden? Dann schauen wir erst, ob wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden können. Finden wir keine gemeinsame Lösung oder sind Sie mit der Lösung nicht einverstanden, dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen. Lesen Sie Schritt für Schritt, wie Sie Widerspruch einlegen können.
1. Schritt: Rufen Sie uns an, wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind
Sind Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden? Rufen Sie uns dann bitte an. Unsere Telefonnummer steht auf dem Bescheid. Wir versuchen dann, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.
2. Schritt: Widerspruch einlegen
Wenn wir keine Lösung finden oder Sie mit der Lösung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen. Hiermit sind für Sie keine Kosten verbunden.
Sie können schriftlich Widerspruch einlegen. Ein solches Schreiben nennt man Widerspruchsschreiben. Ihr Widerspruchsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- Ihre burgerservicenummer (BSN ) oder Ihr SVB-Zeichen. Das SVB-Zeichen steht in unserem Schreiben.
- Ihre Telefonnummer
- das Datum, an dem Sie schreiben
- gegen welchen Bescheid Sie Widerspruch einlegen
- die Gründe, warum Sie mit diesem Bescheid nicht einverstanden sind
- welche Entscheidung die SVB Ihrer Meinung nach treffen sollte
- Ihre Unterschrift
Senden Sie Ihren Widerspruch innerhalb von 6 Wochen an die SVB-Geschäftsstelle, die den Bescheid erstellt hat. Schreiben Sie auf den Briefumschlag oben links das Wort „bezwaarschrift“ (Widerspruch). Fügen Sie alle Dokumente bei, die für Ihren Widerspruch wichtig sind. Möchten Sie, dass eine andere Person Widerspruch für Sie einlegt? Senden Sie uns dann eine Vollmacht zu. Mit einer Vollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, bestimmte Angelegenheiten mit der SVB für Sie zu regeln. Sie tragen jedoch immer selbst die Verantwortung.
3. Schritt: Wenn Sie uns Ihren Widerspruch zugesandt haben
Wenn wir Ihren Widerspruch erhalten haben, nehmen wir telefonisch Kontakt mit Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten auf. In der Regel nehmen wir innerhalb von 5 Werktagen Kontakt auf. Wir besprechen dann Ihren Widerspruch. Es kann sein, dass wir Sie um zusätzliche Angaben bitten.
Sie bekommen von uns eine schriftliche Bestätigung, dass wir Ihren Widerspruch erhalten haben.
Möchten Sie Ihren Widerspruch mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der SVB besprechen? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Auf der schriftlichen Bestätigung steht die Telefonnummer, die Sie anrufen können.
Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, werden wir Ihren Widerspruch prüfen. Anschließend entscheiden wir über Ihren Widerspruch und senden Ihnen in der Regel innerhalb von 13 Wochen einen Bescheid zu. Es kann auch sein, dass Sie unseren Widerspruchsbescheid bereits innerhalb von 6 Wochen erhalten.
In bestimmten Fällen können wir Ihnen die Kosten, die Ihnen für den Widerspruch entstanden sind, erstatten. Dies ist aber nur möglich, wenn wir einen Fehler gemacht haben und eine neue Entscheidung treffen. Dann können zum Beispiel die Kosten für professionellen Rechtsbeistand, für die Auszüge aus öffentlichen Registern und für Fahrtkosten erstattet werden. Wenn Sie Ihre Kosten erstattet haben möchten, müssen Sie dies direkt in Ihrem Widerspruchsschreiben oder während des Widerspruchsverfahrens angeben.
Wenn Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind
Wenn Sie mit unserem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie bei Gericht Klage erheben. In unserem Widerspruchsbescheid steht, was Sie tun müssen, wenn Sie Klage erheben möchten.