Wenn wir nicht fristgerecht entscheiden

Wir müssen innerhalb einer bestimmten Frist über Ihren Antrag, Ihren Widerspruch oder Ihre Änderungsmitteilung entscheiden. Wenn wir diese Frist nicht einhalten, können Sie eine Entschädigung bekommen.

Wie lange ist die Entscheidungsfrist?

Sie bekommen von uns ein Schreiben, in dem steht, dass wir Ihren Antrag, Ihren Widerspruch oder Ihre Änderungsmitteilung erhalten haben. In dem Schreiben steht auch, innerhalb wie vieler Wochen Sie den Bescheid bekommen. Wenn wir diese Frist nicht einhalten können, dürfen wir die Entscheidung über einen Antrag, Widerspruch oder eine Änderungsmitteilung um 6 Wochen verlängern. Hierüber informieren wir Sie schriftlich. Wenn Sie dann noch keinen Bescheid erhalten haben, bedeutet das, dass wir die Frist nicht eingehalten haben.

Wenn Sie keinen Bescheid bekommen

Haben Sie innerhalb der genannten Frist keinen Bescheid oder Brief von uns bekommen? Teilen Sie uns dies bitte in einem Brief mit. Wir bemühen uns dann, innerhalb von 2 Wochen eine Entscheidung zu treffen. Ist auch dies nicht möglich, können Sie eine Entschädigung von uns bekommen. Sie erhalten die Entschädigung für die Zeit ab dem Tag, nachdem die zusätzlichen 2 Wochen vorbei sind.

Höhe der Entschädigung

Wie hoch die Entschädigung ist, hängt davon ab, wie viele Tage wir zu spät sind. Nach Erhalt Ihres Briefes haben wir noch 2 Wochen Zeit, unsere Entscheidung zu treffen. Diese Zeit zählt also nicht mit. Die Entschädigung wird für maximal 42 Tage gezahlt. Die Entschädigung wird ausgezahlt, wenn diese 42 Tage vorbei sind.

Entschädigung pro Tag
Zeitraum Betrag pro Tag
Tag 1 bis 14 23 €
Tag 15 bis 28 35 €
Tag 29 bis 42 45 €