Wann sind Sie nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert, wenn Sie in mehreren Ländern arbeiten?

Die Versicherung nach dem niederländischen Kindergeldgesetz ist meistens automatisch geregelt, wenn Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten. Arbeiten Sie in mehreren Ländern? Dann können andere Regeln gelten.

Wählen Sie Ihre Situation aus

Sie sind als Arbeitnehmer in 2 oder mehr EU-Ländern beschäftigt

Arbeiten Sie in 2 oder mehr Ländern der Europäischen Union (EU)? Dann sind Sie in Ihrem Wohnland versichert, wenn:

  • Sie mindestens 25 % Ihrer Arbeitszeit in Ihrem Wohnland arbeiten oder
  • sich das Unternehmen, bei dem Sie arbeiten, in Ihrem Wohnland befindet

Sie arbeiten für mehrere Arbeitgeber in verschiedenen EU-Ländern

Dann sind Sie in Ihrem Wohnland versichert. Dies gilt auch, wenn Sie im internationalen Transportwesen arbeiten.

Ihre Situation ist anders

Wird Ihre Situation nicht genannt? Und möchten Sie wissen, ob Sie nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert sind? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.