Wann sind Sie nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert?
Wohnen oder arbeiten Sie in den Niederlanden? Dann sind Sie im Prinzip nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert . Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel wenn Sie in den Niederlanden wohnen, aber in einem anderen Land arbeiten.
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Ausnahmen von der Versicherung
Wählen Sie eine Situation aus und lesen Sie, welche Ausnahmen es gibt.
In den folgenden Situationen sind Sie nicht in den Niederlanden versichert, obwohl Sie in den Niederlanden wohnen:
- Sie arbeiten außerhalb der Niederlande in einem Land der Europäischen Union (EU ), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR ) oder in einem Vertragsstaat und Sie haben keine Entsendebescheinigung .
- Sie arbeiten außerhalb der Niederlande, aber nicht in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat. Sie arbeiten für einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der Niederlande oder Sie sind selbstständig erwerbstätig.
- Sie sind diplomatischer oder konsularischer Vertreter eines anderen Landes. Arbeiten Ihre Familienmitglieder in den Niederlanden oder bekommen sie eine Sozialversicherungsleistung aus den Niederlanden? Dann können Ihre Familienmitglieder wohl in den Niederlanden versichert sein.
- Sie wurden in die Niederlande entsandt. Sie sind Mitglied des administrativen, technischen oder Geschäftspersonals der diplomatischen Vertretung oder des Konsulats eines anderen Landes. Sie arbeiten kürzer als 10 Jahre in den Niederlanden.
- Sie arbeiten als Beamter/Beamtin für eine internationale Organisation wie zum Beispiel die NATO (Nordatlantikpakt) oder die EU. Ob Ihre Familienmitglieder versichert sind, hängt davon ab, welche Vereinbarungen die internationale Organisation mit den Niederlanden getroffen hat. Ihre Familienmitglieder sind meistens in den Niederlanden versichert, wenn sie in den Niederlanden arbeiten oder wenn sie eine niederländische Sozialversicherungsleistung bekommen.
- Sie arbeiten für eine Behörde eines anderen Landes. Oder Sie arbeiten für eine Behörde Curaçaos, Arubas oder Sint Maartens. Arbeiten Ihre Familienmitglieder in den Niederlanden oder bekommen sie eine niederländische Sozialversicherungsleistung? Dann können Ihre Familienmitglieder wohl in den Niederlanden versichert sein.
- Sie arbeiten im internationalen Transportwesen für einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der Niederlande. Sie befördern Personen oder Güter, und zwar vor allem außerhalb der Niederlande.
Mehr Informationen hierzu finden Sie unter „Arbeiten in 2 oder mehr Ländern“. - Sie arbeiten in den Niederlanden und haben eine Entsendebescheinigung aus einem anderen Land.
- Sie machen vorübergehend eine Ausbildung oder ein Studium in den Niederlanden und arbeiten nicht
Sie wohnen außerhalb der Niederlande, sind aber in den folgenden Situationen doch in den Niederlanden versichert:
- Sie sind Arbeitnehmer/-in in den Niederlanden und zahlen Steuern und Beiträge in den Niederlanden. Sie haben keine Entsendebescheinigung aus einem anderen Land.
- Sie üben eine selbstständige Tätigkeit in den Niederlanden aus und Ihr Gewinn aus einem niederländischen Unternehmen muss in den Niederlanden versteuert werden.
- Sie arbeiten vorübergehend außerhalb der Niederlande und haben eine niederländische Entsendebescheinigung.
- Sie sind als niederländischer Beamter in einem anderen Land bei einer niederländischen Botschaft, einem Konsulat oder einer anderen niederländischen Behörde tätig. Ihre Familienmitglieder sind dann weiterhin in den Niederlanden versichert. Die Versicherung eines Familienmitglieds endet jedoch, wenn das Familienmitglied eine Arbeit außerhalb der Niederlande aufnimmt und das Arbeitseinkommen über dem Steuerfreibetrag liegt.
- Sie arbeiten im internationalen Transportwesen für ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden und befördern Personen oder Waren. Wohnen Sie auf einem Schiff und sind Sie in den Niederlanden versichert? Dann sind Ihre Familienmitglieder auch in den Niederlanden versichert, wenn diese an Bord wohnen. Arbeiten Sie überwiegend in Ihrem Wohnland oder arbeiten Sie für eine Zweigstelle Ihres Arbeitgebers außerhalb der Niederlande? Dann sind Sie nicht in den Niederlanden versichert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Sie arbeiten in mehreren EU-Ländern“. - Sie halten sich für Ihre Ausbildung vorübergehend außerhalb der Niederlande auf und arbeiten dort nicht
- Sie werden in einer bestimmten Pflegeeinrichtung außerhalb der Niederlande behandelt, zum Beispiel im niederländischen Asthmazentrum in Davos
Werden Sie (vorübergehend) außerhalb der Niederlande arbeiten? Vielleicht können Sie in den Niederlanden versichert bleiben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Internationale Entsendung“.