Sie arbeiten in mehreren EU-Ländern für 2 oder mehr Arbeitgeber

Arbeiten Sie als Arbeitnehmer für 2 oder mehr Arbeitgeber in mehreren Ländern der EU (Europäische Union)? Dann ist es nicht immer deutlich, in welchem Land Sie sozialversichert sind. Dies hängt davon ab, wie viele Stunden Sie in Ihrem Wohnland arbeiten oder wo sich der Unternehmenssitz der Arbeitgeber befindet.

  1. Sie wohnen in einem EU-Land

    Um festzustellen, ob Sie versichert sind, prüfen wir, wie viele Stunden Sie in Ihrem Wohnland arbeiten.

    • Arbeiten Sie mindestens 25 % Ihrer Arbeitszeit in dem Land, in dem Sie wohnen? Dann sind Sie in Ihrem Wohnland versichert.
    • Arbeiten Sie nicht (oder weniger als 25 %) in dem Land, in dem Sie wohnen? Und befindet sich der Unternehmenssitz der Arbeitgeber in verschiedenen EU-Ländern? Lesen Sie dann die folgenden Beispiele, um festzustellen, wo Sie versichert sind.
Beispiel 1

Sie arbeiten für 2 Arbeitgeber, von denen sich der Unternehmenssitz eines Arbeitgebers in Ihrem Wohnland befindet

Mark arbeitet für einen niederländischen Arbeitgeber in den Niederlanden und einen deutschen Arbeitgeber in Deutschland. Mark wohnt in den Niederlanden. Wenn Mark weniger als 25 % seiner Arbeitszeit in den Niederlanden arbeitet, ist er in Deutschland versichert.

Beispiel 2

Sie arbeiten für 2 oder mehr Arbeitgeber in 3 verschiedenen Ländern, jedoch nicht in Ihrem Wohnland

Sophie arbeitet für einen belgischen Arbeitgeber in Belgien, für einen französischen Arbeitgeber in Frankreich und einen deutschen Arbeitgeber in Deutschland. Sophie wohnt in den Niederlanden, arbeitet jedoch nicht in den Niederlanden. Sophie ist in den Niederlanden versichert, weil sie dort wohnt.

Manchmal ist es nicht direkt deutlich, in welchem Land Sie versichert sind. Dann stellen wir fest, in welchem Land Sie versichert sind. Dies tun wir, wenn Sie:

  • für 2 oder mehr Arbeitgeber arbeiten, deren Unternehmenssitz sich in verschiedenen Ländern der EU oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) befindet.
  • eine selbstständige Tätigkeit an Standorten in 2 oder mehr EU- oder EWR-Ländern ausüben.
  • eine Arbeitslosenleistung aus einem EU- oder EWR-Land bekommen und außerdem für einen anderen Arbeitgeber in einem anderen EU- oder EWR-Land arbeiten. 

Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie versichert sind? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.

Verlangt ein Träger oder die Steuerbehörde eines Landes außerhalb der Niederlande von Ihnen eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften? Dann können Sie diese Bescheinigung bei uns beantragen.

Werden Sie in mehreren Ländern arbeiten? Melden Sie dies dann dem Sozialversicherungsträger des Landes, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie in den Niederlanden? Dann können Sie uns hierüber informieren. Zu der Meldung sind Sie verpflichtet.

Logo Your Europe
Diese Seite ist Bestandteil eines Qualitätsnetzwerks der Europäischen Union