Können Sie eine Waisenleistung bekommen?
Die Waisenleistung ist ein Beitrag zu den monatlichen Kosten für die Erziehung und Versorgung eines Kindes, dessen zuletzt lebender Elternteil gestorben ist.
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Welche Voraussetzungen gelten?
Sie können eine Waisenleistung aus den Niederlanden erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die im niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) stehen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen in 3 Schritten.
1. Schritt: Sind Sie eine Waise im Sinne des niederländischen Gesetzes?
Wir prüfen zuerst, ob Sie im Sinne des niederländischen Gesetzes eine Waise sind.
Nur eine Waise kann eine Waisenleistung erhalten.
Beide Eltern sind gestorben
Sie sind eine Waise im Sinne des niederländischen Gesetzes, wenn beide Eltern gestorben sind.
Ein Elternteil ist gestorben
Wenn ein Elternteil gestorben ist, sind Sie im Sinne des niederländischen Gesetzes eine Waise, wenn:
- der zuletzt lebende Elternteil gestorben ist und der andere Elternteil schon früher gestorben ist
- ein Elternteil gestorben ist und der andere Elternteil nicht im Melderegister eingetragen ist
- ein Elternteil gestorben ist und der andere Elternteil seit längerer Zeit im Melderegister als vermisst eingetragen ist
2. Schritt: War Ihr Vater oder Ihre Mutter für die Waisenleistung versichert?
Sind Sie Vollwaise? Dann prüfen wir, ob der Elternteil, der zuletzt gestorben ist, in den Niederlanden für die Waisenleistung versichert war.
In der Regel ist versichert, wer in den Niederlanden wohnt oder arbeitet.
3. Schritt: Zusätzliche Voraussetzungen für bestimmte Altersgruppen
Als letzten Schritt prüfen wir, ob Sie die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ob zusätzliche Voraussetzungen gelten, hängt von Ihrem Alter ab.
Sie sind 16 oder 17 Jahre alt
Für Kinder im Alter ab 16 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen. Sie erhalten eine Waisenleistung, wenn Sie:
- tagsüber eine Schule besuchen, um einen qualifizierten Schulabschluss zu machen, oder
- keinen qualifizierten Schulabschluss zu machen brauchen (Freistellung) oder
- nach Erwerb eines qualifizierten Schulabschlusses tagsüber noch eine reguläre Ausbildung machen
Sorgen Sie für den Haushalt? Dann gelten andere Voraussetzungen.
Sie sind 18, 19 oder 20 Jahre alt
Sie können eine Waisenleistung bekommen, wenn Sie eine reguläre Schulausbildung machen.
Sorgen Sie für den Haushalt? Dann gelten andere Voraussetzungen.
Sie sind 15 Jahre alt oder jünger
Es gibt keine zusätzlichen Voraussetzungen.
Dies gilt, bis Sie 16 Jahre alt werden.
Sie sind 21 Jahre oder älter
Die niederländische Waisenleistung endet immer, wenn die Waise 21 Jahre alt wird.
Bekommen Sie noch keine Waisenleistung? Dann können Sie diese Leistung nicht mehr beantragen.
Vielleicht haben Sie Anspruch auf andere finanzielle Hilfen
Sie sorgen für den Haushalt
Dann können Sie eine Waisenleistung erhalten, wenn Sie:
- einen qualifizierten Schulabschluss gemacht haben oder diesen nicht zu machen brauchen (Freistellung)
- mehr als die Hälfte der Zeit für den Haushalt aufwenden und zu diesem Haushalt noch ein anderes Kind mit einer Waisenleistung gehört, zum Beispiel ein Bruder oder eine Schwester, und
- nicht verheiratet sind und nicht mit einer anderen Person zusammenwohnen
Waisenleistung beantragen
Sind Sie unter 18 Jahre alt? Dann kann Ihr Vormund oder Versorger den Antrag stellen.
Sind Sie 18 Jahre oder älter? Dann können Sie den Antrag selbst stellen.