Sie sind in mehreren Ländern selbstständig tätig

Werden Sie in mehreren Ländern der EU (Europäische Union) selbstständig tätig sein? Dann ist es nicht immer deutlich, in welchem Land Sie sozialversichert sind. Dies hängt davon ab, wie viele Stunden Sie in Ihrem Wohnland arbeiten.

  1. Sie wohnen in einem EU-Land

    Um festzustellen, ob Sie versichert sind, prüfen wir, wie viele Stunden Sie in Ihrem Wohnland arbeiten.

    • Arbeiten Sie mindestens 25 % Ihrer Arbeitszeit in Ihrem Wohnland? Oder liefern Sie mindestens 25 % Ihrer Dienstleistungen in dem Land, in dem Sie wohnen? Dann sind Sie in Ihrem Wohnland versichert.
    • Erhalten Sie 25 % Ihres Einkommens aus dem Land, in dem Sie wohnen? Dann sind Sie in Ihrem Wohnland versichert.
    • Arbeiten Sie weniger als 25 % Ihrer Arbeitszeit oder gar nicht in Ihrem Wohnland? Dann sind Sie in dem Land versichert, in dem sich der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeiten befindet. Wo sich der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeiten befindet, richtet sich nach dem festen Ort, an dem Sie arbeiten, nach der Art und Dauer Ihrer Arbeit und nach der Anzahl der Dienstleistungen, die Sie liefern.

A1-Bescheinigung

Der Sozialversicherungsträger oder die Steuerbehörde eines Landes außerhalb der Niederlande kann Sie als selbstständig tätige Person betrachten, ohne dass Sie tatsächlich in diesem anderen Land arbeiten. Sie brauchen dann in diesem Land keine Beiträge zu zahlen. Der zuständige Träger außerhalb der Niederlande kann hierzu von Ihnen eine A1-Bescheinigung (certificate of coverage) verlangen. Diese Bescheinigung können Sie selbst bei uns beantragen.

Wenn Sie in mehreren Ländern der EU arbeiten

Werden Sie in mehreren Ländern arbeiten? Melden Sie dies dann dem Sozialversicherungsträger des Landes, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie in den Niederlanden? Dann können Sie uns hierüber informieren. Zu der Meldung sind Sie verpflichtet.

Logo Your Europe
Diese Seite ist Bestandteil eines Qualitätsnetzwerks der Europäischen Union