Sie sind in mehreren Ländern selbstständig tätig
Werden Sie in mehreren Ländern der EU (Europäische Union) selbstständig tätig sein? Dann ist es nicht immer deutlich, in welchem Land Sie sozialversichert sind. Dies hängt davon ab, wie viele Stunden Sie in Ihrem Wohnland arbeiten.
A1-Bescheinigung
Der Sozialversicherungsträger oder die Steuerbehörde eines Landes außerhalb der Niederlande kann Sie als selbstständig tätige Person betrachten, ohne dass Sie tatsächlich in diesem anderen Land arbeiten. Sie brauchen dann in diesem Land keine Beiträge zu zahlen. Der zuständige Träger außerhalb der Niederlande kann hierzu von Ihnen eine A1-Bescheinigung (certificate of coverage) verlangen. Diese Bescheinigung können Sie selbst bei uns beantragen.
Wenn Sie in mehreren Ländern der EU arbeiten
Werden Sie in mehreren Ländern arbeiten? Melden Sie dies dann dem Sozialversicherungsträger des Landes, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie in den Niederlanden? Dann können Sie uns hierüber informieren. Zu der Meldung sind Sie verpflichtet.