Häufig gestellte Fragen zum Wlz

Wenn Sie vorhaben, aus den Niederlanden wegzuziehen oder außerhalb der Niederlande zu arbeiten oder zu studieren, ist nicht immer deutlich, ob Sie nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert sind und ob Sie weiterhin in den Niederlanden krankenversichert sein können. Sehen Sie hierzu die häufig gestellten Fragen.

Alle Personen, die in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, sind in der Regel automatisch in den niederländischen Volksversicherungen versichert. Das Wlz ist eine solche Volksversicherung. Auch wenn Sie keine Langzeitpflege brauchen, sind Sie automatisch versichert.

Ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert bleiben, hängt davon ab, was Sie außerhalb der Niederlande tun werden. Werden Sie in einem anderen Land arbeiten? Dann sind Sie in der Regel nicht mehr nach dem Wlz pflichtversichert. Sie müssen dann auch die Krankenversicherung in den Niederlanden beenden. Aber jede Situation ist anders. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder beantragen Sie die Prüfung der Versicherungssituation nach dem Wlz.

Wenn Sie als Einwohner der Niederlande verreisen, bleiben Sie in der Regel nach dem Wlz pflichtversichert. Deshalb bleiben Sie auch in den Niederlanden krankenversichert. Wenn Sie während Ihrer Reise jedoch auch arbeiten, kann es sein, dass sich Ihre Versicherungssituation ändert.

Wenn Sie in den Niederlanden studieren, sind Sie nicht automatisch nach dem Wlz pflichtversichert. In der Regel brauchen Sie dann keine Krankenversicherung in den Niederlanden abzuschließen. Wenn Sie jedoch neben dem Studium auch in den Niederlanden arbeiten oder eine Vergütung für ein Praktikum in den Niederlanden erhalten, können Sie doch nach dem Wlz pflichtversichert sein.

Ihre Krankenversicherung prüft Ihre Versicherung. Sind Sie nicht nach dem Wlz versichert? Dann können Sie keine niederländische Krankenversicherung haben. Um dies zu überprüfen, schickt Ihre Krankenversicherung Ihnen das Schreiben zu. In diesem Schreiben steht, was Sie tun müssen.