Sie machen eine Weltreise

Planen Sie eine Weltreise oder eine längere Auslandsreise oder sind Sie vielleicht schon unterwegs? Dann ist es gut zu wissen, dass sich Ihre Versicherungssituation nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) durch eine Reise in der Regel nicht ändert.

Wichtig zu wissen

Um festzustellen, ob Sie nach dem Gesetz Wlz pflichtversichert sind, wird auch geprüft, ob Sie während einer längeren Reise im Ausland arbeiten und was für eine Art von Arbeit Sie eventuell haben.

  1. Sie werden außerhalb der Niederlande arbeiten

    Werden Sie auf Ihrer Reise arbeiten und Geld verdienen? Dann ist es möglich, dass Sie nicht mehr nach dem Wlz pflichtversichert sind. Das bedeutet, dass Sie auch nicht mehr in den Niederlanden krankenversichert sind. Sie können dann eine internationale Krankenversicherung abschließen.

  2. Art der Arbeit

    Um festzustellen, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert bleiben, prüfen wir zum Beispiel, was für eine Arbeit Sie ausüben werden und wie lange Sie außerhalb der Niederlande arbeiten werden. Auch in welchem Land Sie arbeiten werden, spielt eine Rolle.

Jede Situation ist anders

Wir können Ihnen auf unserer Website die Frage, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, nicht direkt beantworten. Jede Situation ist anders. Nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit uns auf. Möchten Sie wissen, ob die Versicherungspflicht für Sie gilt? Beantragen Sie dann eine Prüfung Ihrer Versicherungssituation nach dem Wlz.