Sie studieren oder machen ein Praktikum

Wollen Sie ein Studium oder ein Praktikum machen? Wählen Sie Ihre Situation aus und sehen Sie, ob Sie nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz ) pflichtversichert sind. 

Ihre Situation

Um festzustellen, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, wird auch geprüft, ob Sie in den Niederlanden arbeiten.

  1. Sie ziehen für ein Studium in die Niederlande

    Sind Sie in die Niederlande gezogen, um hier zu studieren? Und sind Sie nur aus diesem Grund in die Niederlande gezogen? Dann sind Sie in der Regel nicht automatisch nach dem Wlz pflichtversichert. Auch dann nicht, wenn Sie sich mit Wohnort in den Niederlanden angemeldet haben. Sie brauchen in der Regel keine Krankenversicherung in den Niederlanden abzuschließen. 

    Studieren Sie in den Niederlanden und stammen Sie von den BES-Inseln oder aus Aruba, Curaçao oder St. Maarten? Und wohnen Sie schon länger in den Niederlanden oder haben Sie vor, mehrere Jahren in den Niederlanden zu wohnen? Dann sind Sie vielleicht doch nach dem Wlz pflichtversichert.

  2. Sie nehmen eine Arbeit in den Niederlanden auf

    Haben Sie einen Nebenjob oder eine ehrenamtliche Arbeit, für die Sie Geld erhalten? Dann kann es sein, dass Sie nach dem Wlz pflichtversichert werden und eine Krankenversicherung in den Niederlanden abschließen müssen.

  3. Sie machen ein Praktikum

    Machen Sie ein bezahltes Praktikum und ist die Vergütung für dieses Praktikum mindestens so hoch wie der niederländische Mindestlohn ? Dann sind Sie nach dem Wlz pflichtversichert.

    Werden Ihnen Kosten erstattet? Auch dies zählt als Praktikumsvergütung. Bitte beachten Sie, dass auch Kost und Logis als Vergütung gelten können.

Um festzustellen, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, wird auch geprüft, ob Sie außerhalb der Niederlande arbeiten.

  1. Sie machen außerhalb der Niederlande ein Praktikum oder sind ehrenamtlich, als Au-pair oder Ph.D.-Student/-in tätig

    Wenn Sie außerhalb der Niederlande ein Praktikum machen oder ehrenamtlich, als Au-pair oder Ph.D.-Student/-in tätig sind und keinen Brief vom CAK erhalten haben, dann brauchen Sie keine Prüfung der Wlz-Versicherungssituation zu beantragen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf, um weitere Informationen zu erhalten.

  2. Sie haben einen Nebenjob außerhalb der Niederlande

    Haben Sie einen Nebenjob und bekommen Sie hierfür Geld? Dann sind Sie eventuell nicht mehr nach dem Wlz pflichtversichert.

Jede Situation ist anders

Wir können Ihnen auf unserer Website die Frage, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, nicht direkt beantworten. Jede Situation ist anders. Nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit uns auf. Möchten Sie wissen, ob die Versicherungspflicht für Sie gilt? Beantragen Sie dann eine Prüfung Ihrer Versicherungssituation nach dem Wlz.