Sie arbeiten außerhalb der Niederlande

Wohnen Sie in den Niederlanden und arbeiten Sie in einem anderen Land? Dann sind Sie in der Regel nicht nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz ) pflichtversichert.

Wichtig zu wissen

Um festzustellen, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, prüfen wir, welche Art von Arbeit Sie haben und in welchem Land oder welchen Ländern Sie arbeiten.

  1. Wo arbeiten Sie?

    Arbeiten Sie für ein niederländisches Unternehmen oder erhalten Sie Ihren Gewinn von einem niederländischen Unternehmen, aber üben Sie alle Tätigkeiten außerhalb der Niederlande aus? Dann sind Sie in der Regel nicht nach dem Wlz pflichtversichert. Für die Wlz-Versicherung müssen Sie tatsächlich in den Niederlanden arbeiten.

  2. Art der Arbeit

    Auch die Art Ihrer Arbeit ist wichtig. Wir prüfen deshalb auch, ob Sie bei einem Arbeitgeber beschäftigt oder selbstständig erwerbstätig sind oder ob Sie entsendet wurden.

    Wenn Sie außerhalb der Niederlande ein Praktikum machen oder ehrenamtlich, als Au-pair oder als Ph.D.-Student/-in tätig sind, können Sie auf der Seite "Sie studieren oder machen ein Praktikum" mehr Informationen finden.

  3. In welchem Land arbeiten Sie?

    Arbeiten Sie in einem Land, das zur Europäischen Union (EU ) oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR ) gehört oder arbeiten Sie in der Schweiz? Arbeiten Sie eventuell in mehreren Ländern? Auch das wird bei der Feststellung, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, berücksichtigt.

Jede Situation ist anders

Wir können Ihnen die Frage, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, nicht direkt auf unserer Website beantworten. Jede Situation ist anders. Nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit uns auf. Möchten Sie wissen, ob Sie pflichtversichert sind? Beantragen Sie dann eine Prüfung Ihrer Versicherungssituation nach dem Wlz.